Verwaltungsgerichtshof: Meischberger muss weitere 1,3 Millionen Euro Steuern nachzahlen

Verwaltungsgerichtshof: Meischberger muss weitere 1,3 Millionen Euro Steuern nachzahlen
3,7 Millionen Euro hat Walter Meischberger wegen Steuerhinterziehung bereits zurückgezahlt. Nun hat der Verwaltungsrichtshof entschieden, dass auch noch 1,3 Millionen an Umsatzsteuer nachzuzahlen sind.

Steuer zahlen muss jeder. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht für Walter Meischberger. Ausgerechnet beim Deal seines Lebens - der 9,6 Millionen Euro hohen Buwog-Provision (20 Prozent davon bekam Peter Hochegger) - sah er sich von dieser Bürgerpflicht befreit. Wie kam der Ex-FPÖ-Politiker auf diese Idee? Im Zuge der Privatisierung wurde das Buwog-Begleitgesetz geschaffen, wonach die Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwertung der Bundeswohnungen nicht der Steuerpflicht unterlägen.  

Seine damalige Beratertätigkeit für das Österreich-Konsortium sah Meischberger durch den Wortlaut des Buwog-Begleitgesetzes erfasst. Ergo ergab das für den Tiroler, dass er die Millionenprovision steuerfrei kassieren konnte. Erst in der Vorwoche bekräftigte Meischberger seine Sicht in der Steuerfrage vor Richterin Marion Hohenecker im großen Schwurgerichtssaal.

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