Verhetzungs-Vorwurf: Strafantrag gegen Westenthaler zurückgewiesen

Peter Westenthaler gestiuliert bei einem Interview
Die Staatsanwaltschaft erhob eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts.

Das Verhetzungs-Verfahren gegen den früheren BZÖ-Chef und Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler geht in die nächste Runde. Das Landesgericht Wien hat den Strafantrag zurückgewiesen, die Staatsanwaltschaft dagegen wiederum Beschwerde erhoben. Das teilte Westenthaler auf seiner Facebook-Seite mit. Das Landesgericht bestätigte der APA, dass der Akt aufgrund einer Beschwerde der Anklagebehörde beim Oberlandesgericht liegt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Westenthaler nach einer Aussage in einer TV-Sendung. Dem Verfahren lag eine Anzeige der NGO "SOS Mitmensch" zugrunde. Laut der Organisation geht es bei dem Verfahren etwa "um die pauschale und undifferenzierte Beschimpfung von Menschen aus Afghanistan als 'Machetenmörder'".

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Erboster Westenthaler

Wie Westenthaler berichtete, wurde das Verfahren nun eingestellt, weil kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt ist. Er habe damals als "parteiunabhängiger Journalist" die Zuwanderungspolitik kritisiert.

Erbost zeigte er sich darüber, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat: "Offenbar will man nicht genehme, regierungskritische Journalisten, mittels weisungsgebundener Staatsanwaltschaft verfolgen, selbst wenn ein unabhängiger Richter bereits festgestellt hat, dass es keinen Straftatbestand gibt und das Verfahren einstellt wurde."