Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen, und in der Regierung gilt es als ausgemacht, dass Grabenwarter „verlängert“, also Präsident wird. Das bedeutet, dass Grabenwarters Stellvertreter-Job frei wird. Und für diesen Fall gibt es zwei Szenarien.
Das erste, unwahrscheinlichere: Einer der bestehenden VfGH-Richter rückt zum Stellvertreter auf, und der einfache Richterposten wird von außen nachbesetzt.
Weitaus wahrscheinlicher ist, dass die Grünen ihre erste Regierungsbeteiligung nutzen, aktiv einen Vizepräsidenten – oder besser noch eine -präsidentin – mit auszusuchen. Denn mit dem Ausscheiden von Bierlein kommt dem 14 Richter zählenden Verfassungsgerichtshof eine Frau abhanden. Und nicht zuletzt weil Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei der Angelobung mit großem Wohlwollen die hohe Frauenquote der türkis-grünen Regierung erwähnt hat, wird die Regierung tunlichst alles unternehmen, um den Frauen-Anteil im VfGH nicht zu senken.
Wer kommt also für den Vize-Präsidenten in Frage?
Formal ist der Kreis eng: Die Bundesregierung darf nur Kandidaten nominieren, die Beamte, Richter oder Jus-Professoren sind – so steht’s in der Verfassung.
Realpolitisch beschränkt sich die Suche auf Kandidaten, die weiblich und grünaffin sind. Zwei Favoritinnen kristallisieren sich heraus: Die eine ist Verena Madner.
Die WU-Professorin gilt als Expertin im öffentlichen und Umweltrecht, war Vorsitzende des unabhängigen Umweltsenats und ist zudem Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt.
Die andere: Iris Eisenberger. Eisenberger leitet das rechtswissenschaftliche Institut an der Universität für Bodenkultur und hat insbesondere im Innovations-, Technologie-, Umwelt- und Lebensmittelrecht exzellente Expertise.
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