EuGH kippte Vorratsdatenspeicherung

Eine Hand hält ein blaues Ethernet-Kabel vor einem Gewirr von bunten Kabeln.
Geklagt hatten ein irisches Unternehmen sowie die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher.

Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung Dienstagvormittag gekippt. Die Richter entschieden, ob es dem europäischen Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Dies ist in der EU hoch umstritten. Die Richter haben dagegen entschieden.

Im Dezember vergangenen Jahres war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrunde liegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Geklagt hatten ein irisches Unternehmen sowie die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.

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