Unis lockern nach und nach die Maskenregeln

In manchen Vorlesungen darf nur ein Teil der Studenten in den Hörsaal
An einigen Hochschulen ist die Maskenpflicht schon aufgehoben, an anderen wurde sie verlängert.

An den Universitäten werden die Maskenregeln zwar nach und nach gelockert - allerdings nicht an allen Einrichtungen und nicht gleichzeitig. Das Covid-19-Hochschulgesetz überlässt die Festlegung der Corona-Regeln den einzelnen Hochschulen. Dementsprechend unterschiedlich sind sie derzeit in Sachen Maske auch ausgestaltet.

An der Universität Salzburg fällt etwa am Montag (9. Mai) die Maskenpflicht - empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske aber weiterhin. Ebenfalls bereits aufgehoben bzw. ausgesetzt haben sie auch schon etwa die Technischen Universitäten in Graz und Wien, die Universität Graz, die Wirtschaftsuniversität, die Universität Klagenfurt, die Montanuni Leoben, die Musikuniversität Wien, die Donau-Uni Krems und bei Lehrveranstaltungen auch die Veterinärmedizinische Universität.

Im Hörsaal und bei Prüfungen weiter Maske getragen werden muss dagegen an der Universität Wien, der Universität Innsbruck, der Universität und der Kunstuniversität Linz, dem Mozarteum und an der Universität für Bodenkultur (Boku). An der Akademie der bildenden Künste ist die Maske dann weiter verpflichtend, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, an der Kunstuni Graz auf allen Verkehrsflächen sowie wenn eine Person im Raum das wünscht.

Auch an den Medizin-Unis in Innsbruck und Wien ist in den Lehrveranstaltungen weiter eine Maske zu tragen. An der Medizin-Uni Graz kommt es auf den Bereich an, in dem die Lehrveranstaltung stattfindet: In jenen Bereichen, in denen ein Patientenkontakt stattfinden kann, ist die Maske weiter verpflichtend, im nichtklinischen Bereich gilt eine dringende Empfehlung dazu.

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