Ungetüm Finanzausgleich: Fünf Länder verrechneten sich

Wer erhält  wieviel Steuermittel? Selbst Insider haben keinen Durchblick
Ein Rechnungshofbericht belegt, dass nicht einmal Betroffene die Regeln verstehen.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden und gilt als für Laien undurchschaubar. Offenbar sind die Regeln aber selbst für Insider nur schwer zu verstehen. Wie ein am Mittwoch veröffentlichter Rechnungshofbericht zeigt, haben nämlich fünf Länder die Zuweisung an ihre Gemeinden falsch berechnet - Niederösterreich, Salzburg und das Burgenland sogar über Jahre.

Über den Finanzausgleich fließen 21,99 Milliarden Euro an die Länder und 9,17 Milliarden Euro an die Gemeinden (Stand 2013). Letztere erhalten ihre "Ertragsanteile" von den Bundesländern überwiesen - wobei die Aufteilung in den vom Rechnungshof untersuchten Jahren 2009 bis 2013 in fünf Ländern zumindest teilweise fehlerhaft war. Niederösterreich und das Burgenland haben die Gemeindeertragsanteile sogar durchgehend falsch berechnet.

Korrekt oder nicht? Zu komplex zum Überprüfen

Das Burgenland hat bereits eine Rückabwicklung der fehlerhaften Zahlungen angekündigt: Demnach müssen 155 Gemeinden Geld an jene 16 zurückzahlen, die ursprünglich zu wenig erhalten hatten. In Niederösterreich waren die Regeln dermaßen komplex, dass die Gemeinden selbst nicht nachvollziehen konnten, ob ihnen das Land die korrekte Summe überwies - zumal die Berechnungsgrundlagen nicht öffentlich sind. Die Empfehlung des Rechnungshofs, die Daten zwecks Nachvollziehbarkeit offen zu legen, bezeichnete das Land wegen der komplexen Methodik als "wenig erfolgversprechend".

Abweichungen gab es auch in der Steiermark, in Kärnten und in Salzburg. Wobei die Höhe der Abweichungen teils nur einige Tausend Euro beträgt - in Niederösterreich sind es nach Angaben des Landes insgesamt nur 199.324 Euro - teils aber auch größere Summen erreicht. So hat Eisenstadt 378.000 Euro zu wenig erhalten, Graz 2011 214.884 Euro. Die Steiermark gab an, die Fehler bereits 2015 korrigiert zu haben. Völlig korrekt berechnet waren die Gemeindeanteile damit nur in Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich.

"Grundlegende Neuausrichtung" gefordert

Verzerrt wird die Mittelaufteilung laut Rechnungshof auch durch historisch gewachsene Elemente wie den "Getränkesteuerausgleich". Die alte Getränkesteuer wurde 1999 vom EuGH gekippt, die betroffenen Gemeinden werden bis heute via Finanzausgleich entschädigt. Davon profitieren vor allem kleine Tourismusgemeinden wie Tweng, Warth und Ischgl, die so zu den - gemessen an den Ertragsanteilen je Einwohner - finanzkräftigsten Gemeinden zählen.

Der Rechnungshof plädiert daher für eine "grundlegende Neuausrichtung" des Finanzausgleichs. Dies auch deshalb, weil der eigentliche Finanzausgleich zunehmend an Bedeutung verliert. So sind die im Finanzausgleich vorgesehenen Überweisungen des Bundes an die Länder von 2008 bis 2013 um 17,5 Prozent gestiegen, jene außerhalb des Finanzausgleiches aber um 26,7 Prozent.

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