Überwachungspaket: Neos wollen Höchstgericht anrufen

ABD0008_20170816 - ARCHIV - Am einem ehemaligen Dienstgebäude der Deutschen Bundesbank in Dresden (Sachsen) ist am 18.05.2015 eine Kamera zur Video- Überwachung zu sehen. Markus Ulbig (CDU) informiert sich über das Projekt zur Videoüberwachung zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität in Görlitz. (zu dpa «Projekt zur Videoüberwachung in Görlitz» vom 16.08.2017) Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Weil nach Meinung der Neos das türkis-blaue Überwachungspaket gegen Grundrechte verstößt, wollen sie sich an den VfGH wenden

Mehr Überwachung, um für mehr Sicherheit zu sorgen: So lautet das Credo jenes Gesetzespakets, das bereits unter Rot-Schwarz aufs Tapet gebracht, scharf kritisiert und letztlich von Türkis-Blau beschlossen wurde.

Das umstrittene Paket – es wurde sogar vom damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zerpflückt – erlaubt der Polizei Zugriff auf einen Großteil der öffentlichen Überwachungskameras; via „Bundes-Trojaner“ auch auf das Handy von Tatverdächtigen und verbietet anonyme Wertkartenhandys. Auch die schon einmal gekippte Vorratsdatenspeicherung ist enthalten.

Und obwohl das Paket vor einem Monat in Kraft getreten ist, wurde es jüngst ruhig um die laut Experten grundrechtlich extrem heikle Materie.

Bis jetzt. Denn die Neos wollen über das Hohe Haus einen Prozess in Gang bringen, um das „Sicherheitspaket“, wie es die Regierungsparteien nennen, doch noch zu Fall zu bringen. Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak ließ rechtlich eine sogenannte Drittelbeschwerde prüfen – das bedeutet: Ein Drittel der Abgeordneten kann den VfGH in Fragen, die Verfassungsrecht betreffen, anrufen und eine Prüfung des Gesetzes verlangen. „Wir sind der Meinung, dass dieses Paket Grund- und Freiheitsrechten widerspricht. Daher muss es unbedingt vom Höchstgericht geprüft werden“, sagt Scherak zum KURIER. Der Neos-Mann hält mehrere Aspekte für rechtswidrig – etwa die „umfassende Datenspeicherung“ und den Zugriff auf öffentliche Überwachungskameras.

Allein, für eine Drittelbeschwerde im Parlament brauchen die Neos die Stimmen der SPÖ. Die Roten sind grundsätzlich gegen das türkis-blaue Überwachungspaket; ob sie die Neos unterstützen, ist aber unklar. Über den Bundesrat verfügten sie nämlich selbst über genügend Parlamentarier, um den VfGH anzurufen.

Überwachungspaket: Neos wollen Höchstgericht anrufen

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