U-Ausschuss: Video-Beschwerde beim Verfassungsgericht eingebracht

1 JAHR "IBIZA-VIDEO"
Höchstrichter müssen "tunlichst" binnen vier Wochen entscheiden, ob das Ibiza-Video ungekürzt übermittelt wird.

Die von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen unterstützte Forderung nach Herausgabe des ungekürzten "Ibiza-Videos" an den Untersuchungsausschuss ist am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden. Das hat der VfGH auf APA-Anfrage bestätigt. Die Höchstrichter müssen nun "tunlichst" binnen vier Wochen darüber entscheiden, ob die Justiz Video und Transkript ungeschwärzt übermitteln muss. Gelegenheit dazu haben sie in ihrer ab 23. November beginnenden Session.

"Forderung nach ungeschwärzten Transkripten

Schon im Frühjahr hatten sich SPÖ und NEOS an den Verfassungsgerichtshof gewandt - und zwar, weil ÖVP und Grüne den Untersuchungsgegenstand beschneiden wollten. Der Verfassungsgerichtshof gab den beiden Oppositionsparteien damals Recht und der Ibiza-Ausschuss konnte ohne Einschränkungen starten. Damals wurde die Entscheidung fristgerecht nach vier Wochen und vier Tagen publik.

U-Ausschuss: Video-Beschwerde beim Verfassungsgericht eingebracht

In ihrem aktuellen Antrag fordern SPÖ und NEOS unterstützt von FPÖ und Grünen die Höchstrichter auf, festzustellen, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) "das Ton-und Bildmaterial des 'Ibiza-Videos' und die dazugehörigen Transkripte unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen" hat. Das Video wurde vom Bundeskriminalamt nämlich in voller Länge beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat aber nur jene Teile des Videos zum Akt genommen und in weiterer Folge an den Ausschuss weitergegeben, die der Anklagebehörde für ihre Ermittlungen relevant schienen. Der Ausschuss, der nicht strafrechtliche Fragen prüft, sondern die politische Verantwortung, will nun eine "ungeschwärzte" Version erhalten.

ÖVP schloss sich Beschwerde nicht an

Nicht unterstützt hat die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof die ÖVP, obwohl die Volkspartei besonders vehement auf die Herausgabe des gesamten Videos gedrängt hatte. Fraktionschef Wolfgang Gerstl begründete das in einer Aussendung  damit, dass er auf die rechtskonforme Aktenvorlage durch Justizministerin Alma Zadic vertraue. Es sei aber das Recht der Minderheit, dies vor dem Verfassungsgericht zu bezweifeln.

In einem anderen Fall hat sich die ÖVP selbst an die Höchstrichter gewandt. Hier geht es um die Ladung von FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker als Auskunftsperson in den Ausschuss. Die Höchstrichter sollen klären, ob ein von den anderen Parteien bezweifelter Zusammenhang mit dem Untersuchungsthema besteht. Wie Gerstl am Donnerstag mitteilte, haben SPÖ und NEOS die Ladung aber mittlerweile selbst in die Wege geleitet. Gerstl kritisiert einen "Zick-Zack-Zack-Kurs" von Rot und Pink. Dennoch geht die ÖVP davon aus, dass sich die Höchstrichter weiter mit ihrer Beschwerde befassen werden.

Kommentare