U-Ausschuss: Verdacht auf illegalen Funkverkehr
Christoph Ulmer wollte an diesem Dienstag überall sein – nur nicht hier, im Untersuchungsausschuss, im Parlament. Der ehemalige Kabinettschef von Innenminister Ernst Strasser war zur Tetron-Affäre geladen und der 42-jährige Jurist ließ keinen Zweifel daran, dass ihm wenig an dem Auftritt lag. Erst bat er, Fotografen und Fernsehkameras aus dem Saal zu verbannen; dann ventilierte er im kleinen Kreis, dass es einigermaßen "schlimm" sei, überhaupt aussagen zu müssen. Seine Abneigung ging so weit, dass Ulmer sogar eine mögliche Beugestrafe riskierte – eine bemerkenswerte, wenn auch unrühmliche Premiere in diesem Ausschuss.
Strasser-Konnex
Warum war der gebürtige Tiroler überhaupt geladen? Ulmer war zu jener Zeit Kabinettschef von Innenminister Ernst Strasser, als dieser ein neues Digitalfunk-Netz aufbauen wollte – ein Millionenprojekt. Im Juli 2002 wurde der erste Auftrag für den neuen Blaulichtfunk vergeben – und zwar an ein Betreiber-Konsortium namens "mastertalk".
Nach nur einem Jahr wurde mastertalk der Auftrag entzogen, und glaubt man Christoph Ulmer, dann gab es dafür gute Gründe: mastertalk war technisch heillos überfordert.
Konsequenz: Die Republik kündigte den Vertrag, bezahlte 30 Millionen Euro, um das Klagsrisiko auszuräumen, und 2004 kam der neue Anbieter "Tetron" (Alcatel, Motorola und Telekom) zum Zug. Laut dem Telekom-Kronzeugen Gernot Schieszler bezahlte eben dieses Konsortium satte 3,7 Millionen Euro an den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Ein mögliches Motiv: Der Graf sollte seine Kontakte zugunsten des Tetron-Projekts spielen lassen – und auch deshalb ist Ulmer an diesem Tag im Ausschuss.
Er gilt als Intimus des Grafen; Mensdorffs Frau, Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat, war einst nicht nur Ulmers Chefin, sondern hat damals mit ihm gemeinsam auch den Jagdschein gemacht. Mensdorffs Jagden waren auch am Dienstag wieder Thema, doch Ulmer erklärte, zwischen dem "Freizeitvergnügen" und dem Blaulichtfunk gebe es keinen Zusammenhang. Gab es Schmiergeldzahlungen und Interventionen? Hat Ulmer seine Position gar missbraucht – erst im Ministerium und dann von 2004 bis 2006 als offizieller Berater des Ressorts in Sachen Blaulichtfunk?
All das sollte im Ausschuss geklärt werden, doch man kam nicht weit, denn Ulmer verriet den Mandataren nur das Nötigste. Hochkonzentriert und weitgehend emotionslos saß der Ex-Beamte mit der juvenilen Optik eines Jus-Studenten hinter dem Mikro und prüfte genau, ob die ihm gestellten Fragen laut Verfahrensordnung und Untersuchungsgegenstand formal überhaupt zulässig sind.
Akten-Einsicht
Wirklich haarig wurde es, als Peter Pilz den ehemaligen Strasser-Adlatus fragte, ob dieser die geheimen Akten des Ausschusses vorab einsehen konnte. Der Verdacht stand im Raum, doch anstatt eines trockenen "Nein, selbstverständlich nicht" verweigerte Ulmer hartnäckig die Aussage. Wie er sich vorbereite, das sei geheim und allein seine Sache – so gebiete es die Menschenrechtskonvention. Mehrere Fraktionen im Ausschuss sahen das anders, und erst als Ulmer ein Verfahren angedroht wurde, das in einer Beugestrafe mündet, entschlug er sich mit dem Verweis auf eine mögliche Strafverfolgung der Aussage. Im Unterschied zur Menschenrechtskonvention ist das ein guter Entschlagungsgrund. Allerdings lässt er den Umkehrschluss zu, dass Ulmer die geheimen Akten gesehen hat. Wer hat sie ihm allenfalls gezeigt – und warum? Das blieb am Dienstag offen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Protokoll zu den aktuellen Befragungen in der Causa Tetron finden Sie hier.
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