U-Ausschuss: Frist für Ladungsliste verlängert

U-Ausschuss: Frist für Ladungsliste verlängert
Keine Beugestrafe für Horten und Graf wegen Nichterscheinens vor U-Ausschuss.

Die Parlamentsfraktionen wollen weiter über die Ladungsliste für den Ibiza-U-Ausschuss für den Herbst beraten. Aus dem Büro des Vorsitzenden und Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) hieß es, dass die Fraktionen gemeinsam um einen Aufschub bis Freitag gebeten hätten, da sie zwar noch keine Einigung erzielt hätten, aber in „konstruktiven Gesprächen“ seien.

Sobotka hatte den Fraktionen davor eine Frist bis heute gesetzt. Falls es zu keiner Einigung kommt, wollte Sobotka – wie in der Verfahrensordnung vorgesehen – als Vorsitzender in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter darüber entscheiden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat indes den Antrag des Ibiza-Untersuchungsausschusses auf Beugestrafe gegen die Kaufhauserbin Heidi Horten abgewiesen. Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an. Die 79-Jährige führt gesundheitliche Probleme ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen.

Aus Sicht des Gerichts hat sich Horten ausreichend für ihr Fernbleiben entschuldigt. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe ab, heißt es in dem Beschluss.

Auch Novomatic-Eigentümer Johann Graf muss keine Beugestrafe wegen Nichterscheinens befürchten. Das Gericht befand auch für Graf, dass das von ihm übermittelte ärztliche Attest eine „genügende Entschuldigung“ für das Fernbleiben darstellte.

Der Untersuchungsausschuss hatte den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe damit begründet, dass eine „genügende Entschuldigung“ Hortens für ihr Nichterscheinen fehle. Die Abgeordneten argumentierten damit, dass bei ihr keine akute Erkrankung vorliege und sie keine alternativen Befragungstermine oder alternativen Gestaltungsvorschläge, die auf ihren Zustand Rücksicht nehmen, für die Befragung angeboten habe.

Neos wollen Gutachten

Neos-Fraktionsführerin Stefanie Krisper kündigte nach der Entscheidung an, ein Sachverständigengutachten einholen zu wollen. Das BVwG weise explizit auf diese Möglichkeit hin. „Wir wollen diesen Weg auf jeden Fall beschreiten und sehen auch keinen Grund, warum die anderen Fraktionen hier dagegen sein sollten“, so Krisper. Erst auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens könne seriös beurteilt werden, ob Befragungen der beiden Milliardäre möglich sind.

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