Türkis-blaues Familienpaket: Mehr für Inländer, weniger für Ausländer

Türkis-blaues Familienpaket: Mehr für Inländer, weniger für Ausländer
Für im Ausland lebende Kinder wird Familienbeihilfe gekürzt. Dafür wird Kinderbetreuung im Inland ausgebaut – inklusive Kopftuchverbot.

Im Ministerrat sowie im Parlament fallen heute zwei nicht unwesentliche Regierungsbeschlüsse, die die Familien im In- und Ausland betreffen. Kurz gefasst könnte man sagen: Es gibt gute Nachrichten für Familien in Österreich, aber schlechte Nachrichten für ausländische Familien – zumindest wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben.

Worum geht es genau? Höchstwahrscheinlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wird heute im Parlament die „Indexierung“ der Familienbeihilfe beschlossen. Damit passt Türkis-Blau die zentrale Familienleistung an das Kaufkraftniveau des jeweiligen Landes an. Wenn Eltern in Österreich arbeiten (etwa als Pflegekraft), das Kind aber z.B. in der Slowakei lebt, sollen sie ab 2019 weniger Familienbeihilfe bekommen. 114 Millionen Euro will sich die Regierung damit in Summe ersparen (bei einem Gesamt-Auszahlungsvolumen der Familienbeihilfe von 4,7 Milliarden Euro).

Teils Halbierung

Ein Rechenbeispiel des Familienministeriums zeigt: Ein Kind in Österreich (Alter: 0 bis 3) bekommt inklusive Kinderabsetzbetrag 172 Euro. Lebt das Kind im Ausland, sinkt die Familienbeihilfe speziell für Staaten im Osten deutlich: Auf 85 Euro in Rumänien, 87 in Polen, 97 in Ungarn und 110,5 Euro für Kinder in der Slowakei. In Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten gibt es aber auch geringfügig mehr (z.B. 180 Euro in den Niederlanden).

Umstritten ist die Anpassung der Familienbeihilfe vor allem deshalb, weil viele Juristen der Ansicht sind, die Indexierung widerspreche EU-Recht. Die Regierung hat das stets bestritten und riskiert eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Mit Kopftuchverbot

Eine durchaus gute Nachricht für Familien im Inland ist die Bund-Länder-Vereinbarung („15-a-Vertrag“) zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Kinderbetreuung. Diese Vereinbarung geht heute durch den Ministerrat. Zwei Punkte wurden hier heftig debattiert. Zunächst die Fördersumme, sprich das anfängliche Kürzungsvorhaben der Bundesregierung. Der Bund hat aber nachgegeben und überweist nun in den Jahren 2018/’19 bis 2021/’22 jährliche Zweckzuschüsse in der Höhe von 142,5 Millionen Euro.

Die Vereinbarung bringt aber auch das viel diskutierte Kopftuchverbot im Kindergarten. Zuletzt sprach etwa die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) von einem „Phantomphänomen“. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist gegen die nun möglichen Verwaltungsstrafen bei Missachtung des Verbotes.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß ( ÖVP) fordert die Länder außerdem auf, berufstätige Eltern bei der Platzvergabe im Kindergarten zu bevorzugen. Das wurde bisher je Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

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