Terrorismusverfahren: Personalstand abhängig von Gesamtsituation

Terrorismusverfahren: Personalstand abhängig von Gesamtsituation
"Anstieg in einem Bereich kann Rückgang in einem anderen Bereich gegenüberstehen", heißt es aus dem Justizministerium.

Das Justizministerium weist die Kritik daran zurück, dass es trotz massivem Anstieg der Terrorismus-Verfahren kein zusätzliches Personal gibt. Man müsse die Gesamtsituation betrachten - und da "kann sein, dass einem Anstieg in einem Bereich ein Rückgang in einem anderen Bereich gegenübersteht", sagte Ministeriums-Sprecherin Britta Tichy-Martin am Mittwoch zur APA.

Es gebe zwar auf Extremismus-Taten spezialisierte Richter und Staatsanwälte in einzelnen Gerichten. Sollte es Engpässe geben, wäre es Aufgabe der betreffenden Gerichte, von anderen Bereichen mit weniger Anfall umzuschichten. Das Personalcontrolling habe jedenfalls immer die Gesamtsituation zu beurteilen. Und insgesamt seien die Anfallszahlen im Strafrechtsbereich nicht so stark angestiegen, dass mehr Personal nötig wäre, merkte Tichy-Martin an.

Sie trat auch der Kritik von Justiz-Gewerkschaftschef Christian Haider an der Wirkungsfolgenabschätzung entgegen. Dieser liege die im Jahr 2009 nach eingehenden Verhandlungen mit den Standesvertretern festgelegte Auslastungsberechnung zugrunde, die aktuell gerade gemeinsam evaluiert werde. Berechnet werde in der Folgenabschätzung nur der zu erwartende Mehraufwand durch die Gesetzesänderung. Das Ministerium sei von zehn Verfahren mehr pro Jahr nach Paragraf 278d Strafgesetzbuch (Terrorismusfinanzierung) und von 50 zusätzlichen Verfahren nach Par. 278g (Reisen für terroristische Zwecke) ausgegangen.

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