FP will verdächtige Dschihadisten "internieren"
Bei fast allen Korruptionsfällen, über die derzeit in Österreich berichtet wird, darf ein Satz nie fehlen: "Die Unschuldsvermutung gilt." Für jeden, der sich auf Staatskosten bereichert haben soll, ist es unabdingbar, dass diese Formel in der Berichterstattung vorkommt. Alles andere wäre eine unzulässige Vorverurteilung.
Der Rechtsstaat sieht dies grundlegend auch in den meisten Fällen vor – die Beweislast liegt nicht beim Verdächtigen, sondern, bei dem, der den Verdacht hegt. Dies will die FPÖ nun angesichts der Ereignisse in Paris ändern: Generalsekretär Herbert Kickl meinte in einer Pressekonferenz am Dienstag, dass bei mutmaßlichen Rückkehrern aus dem Dschihad Zeit für eine "Beweislastumkehr" sei. Die Betroffenen sollten selbst beweisen, dass sie sich nicht an Kampfhandlungen beteiligt hätten. Zeit dafür hätten sie in Haft: Parteichef Strache sprach sich nämlich zusätzlich gleich dafür aus, all jene Personen, die im Verdacht stehen, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft zu haben, bei ihrer Rückkehr nach Österreich zu "internieren".
Umstritten
Die Wortwahl der FPÖ ist durchaus speziell - der Begriff ist nämlich aus der kriegerisch angehauchten Rhetorik bekannt: "Internieren", so der Duden, kann man „politische Gegner, Feinde, Angehörige eines gegnerischen Staates“ – sie werden dann „in staatlichen Gewahrsam“ genommen und „in Lagern untergebracht“, erklärt das Wörterbuch. Auch die Genfer Konvention gesteht das Recht auf Internierung kriegführenden Staaten zu.
Zudem ist mehr als umstritten, ob diese Maßnahme überhaupt zielführend sein kann: Die Terroristen Cherif Kouachi und Amedy Coulibaly gerieten im Gefängnis in den Sog islamistischer Propaganda. Generell wird vermutet, dass Gefängnisse als Hort der Radikalisierung zu sehen sind: Allein in Frankreich gebe es eine lange Liste von im Gefängnis radikalisierten Islamisten - der Attentäter von Toulouse ebenso wie der Verantwortliche für den Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel, berichtet der ORF.
"Kein Generalverdacht"
"Besondere Zeiten, besondere Herausforderungen, machen besondere Maßnahmen notwendig", argumentiert Generalsekretär Kickl diesen Vorstoß. 60 mutmaßliche Dschihad-Rückkehrer seien derzeit in Österreich; bei ihnen handle es sich um "tickende Zeitbomben". Deshalb sei eine vorläufige Festsetzung zum "Schutz der Allgemeinheit". Den Vorwurf, es handle sich dabei um eine pauschale Vorverurteilung, will die FP natürlich nicht gelten lassen. Strache betonte, dass er sich gegen einen Generalverdacht gegen Muslime ausspreche - er sei überzeugt davon, dass der überwiegende Anteil der Muslime von den Attentaten in Paris angewidert sei.
Die Blauen plädieren zudem dafür, dass der „Söldnerparagraf" im Staatsbürgerschaftsgesetz auch auf die betroffenen Kämpfer angewendet wird: Laut Gesetz verliert jeder die Staatsbürgerschaft, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt. All jenen Personen, die sich der IS-Terrormiliz anschließen, müsste auch die Staatsbürgerschaft entzogen werden, so Strache und Kickl.
Derzeit verlieren Kämpfer einer organisierten bewaffneten Gruppe – wie die Terrormiliz IS – die österreichische Staatsbürgerschaft nur, wenn sie dadurch nicht staatenlos werden. Der Grund für diesen Unterschied ist laut Innenministerium, dass Österreich bei Einführung des zweiten Punktes bereits völkerrechtlich an ein Übereinkommen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit gebunden war.
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