Strache gewinnt gegen Kontrast-Blog wegen Kränkung

Strache wie immer von sich selbst und der Gemeinheit anderer überzeugt
Wegen Erwähnung eines von der FPÖ finanzierten Medikaments.

Heinz-Christian Strache hat ein von ihm angestrengtes Verfahren gegen den Kontrast-Blog erstinstanzlich für sich entschieden und am Wiener Straflandesgericht 3.000 Euro wegen persönlich erlittener Kränkung zugesprochen bekommen. Anlass für das Verfahren war, dass der SP-nahe Blog den Namen eines Mittels erwähnt hatte, das Strache sich von seiner früheren Partei, der FPÖ, finanzieren hat lassen.

Das Gericht nahm an, dass schon die Erwähnung, dass der Spitzenkandidat der Liste HC das entsprechende Mittel erworben hat, eine unzulässige Erörterung seines höchst persönlichen Lebensbereichs darstelle. Die anwaltliche Vertretung des Kontrast-Blogs hatte mit öffentlichem Interesse argumentiert, da es sich bei den Parteigeldern um öffentliche Mittel handle. Straches Anwalt wiederum betonte, man hätte ja auch von Medikamenten im Allgemeinen sprechen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kontrast-Blog hat noch nicht über eine Berufung entschieden.

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