Wer Pfuscher beschäftigt, muss über 2000 Euro Strafe zahlen
Die Nachbarschaftshilfe beim privaten Hausbau soll weiterhin erlaubt bleiben. Wer aber Pfuscher beschäftigt, bekommt künftig eine Strafe aufgebrummt. Bisher hat es nur Strafen für die Pfuscher selbst gegeben, nun droht auch dem Auftraggeber eine Sanktion von bis zu 2180 Euro. Die Finanzpolizei soll deshalb ausdrücklich berechtigt werden, Kontrolltätigkeiten durchzuführen.
Lohnsteuermissbrauch
Auch der Lohnsteuermissbrauch wird bekämpft. Das soll durch eine Verpflichtung zur unbaren Auszahlung der Arbeitslöhne gelingen - es soll also keine Barauszahlung des Arbeitslohns mehr geben. So sollen fiktive Lohnzahlungen und Schwarzlohnzahlungen - und dadurch entstehende Lohnsteuer-Ausfälle - hintangehalten werden, hofft die Bundesregierung.
Diese Maßnahmen sind Teil eines ganzen Pakets, mit dem die Bundesregierung den Steuer- und Sozialbetrug bekämpfen will. Es reicht von der Registrierkassenpflicht bis zum Kampf gegen den sogenannten Karussellbetrug bei der Umsatzsteuer (mehr dazu hier).
Die Steuerreform bringt zahlreiche Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung. So sollen Spenden und Kirchenbeiträge künftig automatisch dem Finanzamt gemeldet werden. Sonderausgaben wie Versicherungsprämien oder Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung sind nicht mehr absetzbar.
Für die sogenannten Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung soll ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet werden. Der Steuerpflichtige muss die Sonderausgaben nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt selbst bekannt geben. Damit sollen Bürokratie abgebaut und unrichtige Angaben in der Steuererklärung verhindert werden. Um ausreichend Zeit für die technische Umsetzung einzuräumen, soll die Neureglung erst für Zahlungen gelten, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden. Organisationen, die bei der automatischen Datenübermittlung nicht mitmachen, werden von der Liste der begünstigte Organisation gestrichen.
Die schlechte Nachricht für alle Lohnsteuerzahler: Sonderausgaben wie Versicherungsprämien oder Kosten der Wohnraumschaffung und -sanierung sind künftig nicht mehr absetzbar. Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, soll die geltende Regelung noch fünf Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 beibehalten werden. Für Neuverträge soll es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr geben.
Im Sinne einer Vereinfachung werden zudem der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag fusioniert und von 345 auf 400 Euro erhöht. Pendler, die weniger als 12.200 Euro im Jahr verdienen, bekommen einen höheren Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro.
Von Registrierkassenpflicht, Erbschaft bis Grunderwerbssteuer: Der KURIER beantwortet aufgrund regen Interesses erneut Ihre offenen Fragen zur Steuerreform.
Einfach ein Email mit Ihrer Frage an innenpolitik@kurier.at schicken (Einsendeschluss 21. Mai 12 Uhr)!
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