Steuerbetrug lohnt sich.

© dpa/Oliver BergARCHIV - Die Anlagen KAP und der Steuererklärung (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitalvermögen) zur Festsetzung der Einkommenssteuer beim Finanzamt, aufgenommen in Köln (Archivbild vom 10.08.2007). Die schon millionenfach vergebene Steuer-Identifikationsnummer ist rechtlich sehr bedenklich, verstößt aber nicht gegen die Verfassung. Das entschied das Finanzgericht Köln am Donnerstag (09.09.2010) in einem Musterprozess. Es gebe «erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID». Foto: Oliver Berg dpa/lnw (zu Meldung dpa 4094 am 09.09.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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