SPÖ will mit „Reform light“ die Statuten-Debatte beenden
Eigentlich wollte die SPÖ-Parteispitze sie um zwei Jahre verschieben, die mittlerweile viel zitierte Organisations- bzw. „Statutenreform“. Es bestehe kein Zeitdruck, sagte der Bundesgeschäftsführer der Partei, Thomas Drozda noch bis vor wenigen Tagen. Man solle sich beim Parteitag um die Präsentation der neuen Chefin Pamela Rendi-Wagner kümmern, nicht um „Vereinsmeierei“, unterstützte ihn der Wiener Bürgermeister und Parteichef Michael Ludwig.
Zehn Tage und zahlreiche partei-interne Diskussionen später ist nun vieles anders – und die Reform kommt doch. Wenn auch mit Einschränkungen.
Mitbestimmung bei der Koalition
Hier sollen die Mitglieder der SPÖ künftig zwar mitreden dürfen – allerdings nur, wenn der Parteivorstand dies für gut befindet. „Koalitionsabkommen bedürfen der Zustimmung der Mitglieder, sofern der Parteivorstand dies beschließt“, heißt es jetzt in den Statuten, die am Donnerstag von Präsidium und Vorstand abgesegnet wurden.
Mitgliederentscheide
Gänzlich neu kommt, dass Partei-Mitglieder verbindliche „Mitgliederentscheide“ zu Sachthemen erzwingen können. In der Praxis soll dies so funktionieren: Wenn zehn Prozent der Parteimitglieder einen Mitgliederentscheid anregen, kommt eine Abstimmung zustande. Und eben die ist für die Partei und die Parteiführung immer dann bindend, wenn zumindest 20 Prozent der Mitglieder daran teilgenommen haben.
SPÖ-Parteireform kommt - in Schmalspur-Variante
Unverbindliche Befragung
Bestehen bleibt die Möglichkeit, die SPÖ-Mitglieder unverbindlich zu jedwedem Thema zu befragen, sprich: Sobald fünf Prozent der Genossen dafür sind, die Meinung zu einem politischen Thema zu erheben, wird die Umfrage von der Partei gemacht.
Kandidaturbeschränkung
Weitgehend abgeschwächt wurde eine Regel, die ursprünglich für mehr frisches Blut in den eigenen Reihen sorgen sollte: Der Plan, wonach man nach zwei Legislaturperioden bzw. zehn Jahren eine 2/3 Mehrheit beim Parteirat oder Parteitag benötigt, um noch einmal auf einer SPÖ-Liste für ein Mandat zu kandidieren wird zwar beibehalten – allerdings gilt die 2/3-Regel nur für Kandidaten, die auf der Bundesliste zur Nationalrats- oder zur EU-Wahl stehen. Von den derzeit sieben SPÖ-Parlamentariern, die über die Bundesliste ins Hohe Haus gekommen sind, würde die neue Regel überhaupt nur zwei betreffen. Und: Für die Listen der Landesparteien gilt die Regelung nicht.
Freilich haben mehrere Landesparteiorganisationen verkündet, diesen Schritt auf Landesebene umzusetzen, darunter die Steiermark oder Niederösterreich.
Gastmitglied
Unverändert bleibt die „Gastmitgliedschaft“. Mit ihr sollen politisch Interessierte an die SPÖ herangeführt werden. Gastmitglieder dürfen an Parteiveranstaltungen und -versammlungen teilnehmen, haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. „Die Phase der Selbstbeschäftigung muss irgendwann zu Ende kommen. Dieses Ende muss hier und jetzt sein“, sagte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nach der Sitzung. Auch die Kritiker sind jetzt zufrieden, etwa der steirische SPÖ-Chef Michael Schickhofer: „Es ist alles auf Schiene.“ Dass nun von einer „Reform light“ gesprochen wird, sieht er nicht nur negativ: „Es ist besser, man geht ein paar große Schritte, als man diskutiert noch ein paar Jahre weiter.“
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