Sonderpensions-Regeln für vier Bundesländer
Das Gesetz zur Kürzung der sogenannten Luxuspensionen - das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - soll kommende Woche im Nationalrat beschlossen werden. Auf Kritik stieß dabei die Tatsache, dass die Übernahme der neuen Regeln durch die Bundesländer lediglich ermöglicht wird. Vier Länder - Burgenland, Kärnten, die Steiermark und Oberösterreich - wollen dies definitiv tun, wie ein Rundruf der APA ergab. Der Rest wartet ab und prüft.
Der Burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl bekräftigte, dass er eine Umsetzung der Bundesregelung im Burgenland unterstützt und bereits legistische Maßnahmen in Auftrag gegeben hat. Ein Inkrafttreten wird mit spätestens 1. Jänner 2015 angestrebt, hieß es aus Niessls Büro. Das Land Kärnten wird die bundesgesetzliche Regelung bezüglich der Sonderpensionen auf Landesebene ebenfalls übernehmen. Im Landesdienst sind - inklusive der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg - rund 20 Personen von den vorgesehenen Änderungen betroffen.
Oberösterreich wird das Gesetz zu den Sonderpensionen im vollen Umfang übernehmen, hieß es aus dem Büro von LH-Stv. Franz Hiesl. Alle Landesgesellschaften werden demnach von der Regelung, die analog zum Bund mit Jahresbeginn 2015 in Kraft treten soll, erfasst. Die Zahl der Betroffenen sei mit weniger als 100 eher niedrig. Die Steiermark will die Regelung grundsätzlich übernehmen und prüft derzeit, welche Anpassungen notwendig wären.
Die übrigen sagen Jein
Definitv keine Übernahme eins zu eins gibt es in Wien, ob und in wie weit die Stadt Anpassungen durchführt, ist noch nicht klar. Salzburg will sich die neuen Regeln einmal ansehen und dann eine geeignete landesgesetzliche Regelung schaffen, hieß es aus dem Personalreferat des Landes. Bereits seit rund zehn Jahren habe Salzburg die stark steigenden Pensionsbeiträge durchbrochen, indem von den Landesmitarbeitern Pensionssicherungsbeiträge eingehoben werden - hier sei man "schon viel weiter als der Bund". Nur 26 ehemalige Salzburger Landesbedienstete würden eine Brutto-Pension von 6.795 Euro erhalten. Höhere Beträge werden nicht ausbezahlt, hieß es.
Auch Vorarlberg gibt sich bei der Umlegung der neuen Sonderpensionsregelung auf Landesebene abwartend. Man werde die verfassungsgesetzlichen Grundlagen nach dem Nationalratsbeschluss prüfen, und dann entscheiden. Niederösterreich will ebenfalls die Bundesvorgabe abwarten und dann die weitere Vorgangsweise entscheiden, hieß es auf Anfrage aus dem ÖVP-Klub. In Tirol ist derzeit keine Umsetzung der neuen Sonderpensions-Regelung geplant, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Günther Platter. Schließlich würden im Bundesland ohnehin in fast allen Belangen strengere Regelungen als im Bund gelten.
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