So stellen Sie sicher, dass Sie zur EU-Wahl wählen können

So stellen Sie sicher, dass Sie zur EU-Wahl wählen können
Heute, am Montag, starten die Hauskundmachungen zum Wählerverzeichnis und damit das Verfahren zur Richtigstellung.

Bevor endgültig feststeht, wer wo in Österreich bei der EU-Wahl am 26. Mai wahlberechtigt ist, passiert noch einiges. Heute, am Montag, startet das Verfahren, das die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse sicherstellen soll.

Konkret bedeutet das: Große Gemeinden machen das per Hauskundmachung öffentlich. Ab morgen werden die Wählerverzeichnisse bis 11. April bei den Gemeindeämtern bzw. Magistraten zur Einsicht aufgelegt. Ob die Informationen stimmen, können Sie also am Dienstag nachsehen.

Die kleineren Gemeinden folgen am Donnerstag bzw. Freitag. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass die Einsicht täglich möglich sein muss. Ausnahme ist der Sonntag. Zumindest vier Stunden soll das Verzeichnis ausgelegt sein, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit.

Falscher Eintrag?

Falls Sie feststellen, dass ein Eintrag falsch ist, können Sie schriftlich oder mündlich bei Gemeinde bzw. Magistrat eine Korrektur verlangen. Die Entscheidung darüber fällt bis zum 20. April. Wollen Sie gegen diese wiederum Beschwerde einlegen, so wenden Sie sich schriftlich über die Gemeinde an das Bundesverwaltungsgericht.

Am 2. Mai werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen. Dann kann nichts mehr geändert werden.

Wie viele Bürger anderer EU-Staaten in Österreich mitwählen können, steht allerdings jetzt schon fest. Denn sie mussten bis 12. März die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Solche Anträge sind jetzt im Richtigstellungsverfahren nicht mehr möglich. Aber auch EU-Bürger können noch die Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis verlangen.

2,04 pro Wahlberechtiger

Liegt die Zahl der Wahlberechtigten vor, weiß der Bund auch, wie viel Wahlkampfkostenrückerstattung er heuer zu bezahlen hat. 2,04 Euro gibt es pro Wahlberechtigtem - dieser Betrag wurde gemeinsam mit der Parteienförderung (von zuvor 2,0 Euro) erhöht. Die Gesamtsumme wird nach der Wahl im Verhältnis der erreichten Stimmen auf die Parteien verteilt, die es ins Europaparlament geschafft haben.

Wer sich aller um die Stimmen bemüht, weiß man bereits nächste Woche. Denn am 12. April bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge beim Innenministerium eingereicht werden. Kleinparteien, die nicht auf Unterschriften von Nationalrats- oder EU-Parteien zurückgreifen können, sammeln derzeit noch die nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter.

Parteien, die sich an der Wahlwerbung beteiligen wollen, können übrigens bei den Gemeinden eine Ausdruck der Wählerverzeichnisse verlangen. In den größeren Gemeinden musste dies bis gestern, Sonntag, geschehen, in jenen mit weniger als 10.000 Einwohnern ist noch bis Mittwoch Zeit dafür. Die Gemeinden müssen ihnen die Verzeichnisse spätestens am ersten Tag der Auflegung ausdrucken, sie dürfen den Parteien aber die Herstellungskosten dafür verrechnen.

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