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Politik Inland

So schwer wird der Weg in die Frühpension

Sparpaket: Die Regierung will die Menschen dazu bringen, länger zu arbeiten. Der KURIER zeigt, was sich alles ändert.

02/13/2012, 04:38 PM

Rund 70 Prozent aller Personen, die 2011 in Pension gegangen sind, haben eine Frühpension beansprucht. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter ist daher weit vom gesetzlichen entfernt. Frauen gehen im Schnitt mit 57,1 Jahren in Pension (gesetzliches Antrittsalter: 60 Jahre), Männer mit 59,1 Jahren (gesetzlich: 65 Jahre).
Das Sparpaket soll die Frühpensionen eindämmen. Was wird sich ändern? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Invaliditätspension für unter 50-Jährige wird abgeschafft. Was ändert sich konkret?
Statt einer befristeten I-Pension erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Menschen unter 50 Jahren ab 2014 ein Reha-Geld, das sich an der Höhe der I-Pension orientiert. Wer derzeit eine befristete I-Pension bekommt, erhält sie weiter bis zum Fristende. Danach wird neu begutachtet. Über 50-Jährige können weiter in I-Pension gehen. Voraussetzung ist ein Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit. Erschwert wird der Zugang durch die Anhebung des "Tätigkeitsschutzes". Bisher gelten ungelernte Arbeitskräfte ab 57 Jahren als berufsunfähig, wenn sie jene Tätigkeit, die sie in den letzten zehn Jahren ausgeübt haben, nicht mehr ausführen können. Die Altersgrenze für diesen Schutz wird erhöht (2013: 58 Jahre; 2015: 59; 2017: 60).

Was ändert sich bei der Hackler-Regelung? Die Hackler-Regelung ermöglicht es Männern mit 45 und Frauen mit 40 Beitragsjahren im Alter von 60 bzw. 55 Jahren ohne Abschlag in Pension zu gehen. Schon 2010 wurden Einschnitte beschlossen, die 2014 wirksam werden. Schul- und Studienzeiten können nicht mehr als Beitragsjahre nachgekauft werden. 2014 steigt das Antrittsalter bei Männern auf 62, bei Frauen auf 57 Jahre (die Beitragsjahre – 45 bzw. 40 – bleiben gleich). Die Regierung hofft, dass die Hackler-Anträge bis 2016 auf ca. 10.000 pro Jahr (derzeit 23.000) sinken.

Welche Änderungen gibt es bei der Korridorpension?
Männer, die heute 37,5 Versicherungsjahre haben und 62 Jahre alt sind, können eine Korridorpension beanspruchen. Pro Jahr Frühpension gibt es einen Abschlag von 4,2 Prozent. Ab 2013 steigt die Zahl der notwendigen Versicherungszeiten pro Jahr um sechs Monate, ab 2017 sind so 40 Jahre nötig . Der Abschlag wird auf 5,1 Prozent erhöht.
Ein Beispiel: Ein Mann, heute 60, plant 2014 nach 37,5 Arbeitsjahren in die Korridorpension zu gehen. 2014 sind aber schon 38,5 Jahre nötig. Er muss ein Jahr länger arbeiten. Auch die "vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer" wird verschärft. Sie gilt für Männer, die vor Oktober 1952 und für Frauen, die vor Oktober 1957 geboren wurden. Nötig sind 35 Beitragsjahre. Bis 2017 steigt die Beitragszeit – jährlich um ein halbes Jahr. Danach fällt diese Art der Pension weg, weil das Antrittsal ter mit dem gesetzlichen Pensionsalter gleichzieht.

Was bedeutet das sogenannte Pensionskonto?
Die Pensionsreformen von 2003 und 2005 haben eine sehr komplizierte Pensionsberechnung gebracht: Es wird einmal nach dem Altrecht (bis 31.12. 2003) und einmal nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), das seit 2005 gilt, gerechnet. Danach wird die Pension ermittelt – anteilig nach den erworbenen Zeiten im jeweiligen System. Für alle ab 1955 Geborenen wird diese Parallelrechnung durch eine Pensionskonto-Gutschrift ersetzt. Alle Beitrags- und Versicherungszeiten bis 2013 werden abgerechnet. Es gibt eine in Euro ausgewiesene und für jeden einsehbare Gutschrift. Ab 2014 kommen jedes Jahr neue Gutschriften durch die einbezahlten Beiträge dazu. Die Kindererziehungszeiten werden dabei künftig besser bewertet. Das Konto bringt Transparenz. Jeder soll wissen, mit welcher Pension er aktuell zu rechnen hätte. Laut Sozialministerium kann die neue Berechnung aber Verluste in der Höhe von maximal 1,5 Prozent bringen.

Welche Änderungen gibt es bei der Altersteilzeit?
Derzeit kann sie nur bis zum frühestmöglichen Pensionsantritt beansprucht werden. Ab 2013 gilt die Altersteilzeit auch bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Das "Blocken" – etwa zwei Jahre bei reduziertem Gehalt voll zu arbeiten und dafür früher in Pension zu gehen – wird abgeschafft. Maximal fünf Jahre darf die Altersteilzeit "als Ausgleiten" konsumiert werden.

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