Sexualstrafrecht: Heinisch-Hosek hofft noch auf Parlament
Heute, Dienstag, soll im Ministerrat die Regierungsvorlage für die schon länger geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht beschlossen werden. Mit einem Punkt ist Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, nicht glücklich, nämlich dass das Delikt "Po-Grapschen" auch nach der Novelle nicht strafrechtlich verfolgt werden soll.
"Ich bedaure das außerordentlich", sagte Heinisch-Hosek vor der Regierungssitzung. Im Gesetzestext würden "viele gute Dinge" stehen, daher habe sie das Vorhaben nicht gefährden wollen, betonte die Frauenministerin abermals. Aber: "Es gibt noch den parlamentarischen Prozess." Hier könne sich "vielleicht etwas tun". Dennoch hofft sie, dass sich im parlamentarischen Prozess in dieser Richtung etwas tun könnte, konkret zählt Heinisch-Hosek auf die Frauensprecherin der ÖVP.
Karl verteidigt Entwurf
Justizministerin Karl steht indes voll und ganz zu ihrem Entwurf. Mehrere Stellungnahmen hätten zudem ihre Auffassung bestätigt, dass es ausreichend Sanktionen bei derartigen Handlungen gebe. "Das gerichtliche Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staats", sah sie keine Notwendigkeit, auf dieser Ebene gegen Delikte wie etwa "Po-Grapschen" explizit vorzugehen. Ansonsten habe man in der Novelle "einige Systemwidrigkeiten" bereinigt, es handle sich um ein "sehr umfassendes, wichtiges Paket".
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