Selbstmord in Haft muss Staatsanwälten gemeldet werden
Der Selbstmord des ehemaligen kasachischen Botschafters Rakhat Aliyev in seiner Zelle der Justizanstalt Josefstadt hat nun zu einer Änderung der Meldepflicht geführt. Das Justizministerium hat diese im Fall von Selbstmorden und Selbstmordversuchen in Haftanstalten neu geregelt. Künftig muss die in allen Fällen die Staatsanwaltschaft unverzüglich verständigt werden, wenn sich ein Häftling das Leben nehmen will, genommen hat oder es diesen Anschein erweckt.
Ein entsprechender Erlass von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ging bereits vor drei bis vier Wochen an alle Justizanstalten, sagte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, am Freitag. Damit wurde ein gewisser Wildwuchs, der sich im Laufe der Jahre gebildet hatte, beseitigt. Bisher sei es von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich geregelt gewesen, wer bei Suiziden und Suizidversuchen verständigt wird. Die Neuregelung soll künftig einen rascheren Ablauf einer eventuellen Untersuchung ermöglichen.
Nur die Polizei verständigt
Prechtl war zuvor Leiter der Justizanstalt Josefstadt, in der Aliyev im Februar tot aufgefunden wurde. Der Fall des in seiner Heimat in Ungnade gefallenen Oligarchen, der in Wien unter Mordverdacht in U-Haft saß, sorgte international für Aufsehen. Im Gefängnis in der Josefstadt sei bisher nur die Polizei verständigt worden, nicht aber die Staatsanwälte, die etwa eine Obduktion anordnen können, sagte der hochrangige Justizbeamte.
Der Fall Aliyev könnte auch weitere Konsequenzen für den Strafvollzug haben. Dies hänge von den weiteren Ergebnissen der laufenden Untersuchung zum Ableben des prominenten U-Häftlings ab, teilte Justizminister Brandstetter zuletzt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen mit.
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