Schusswaffenkennzeichnungsgesetz passierte Innenausschuss

Künftig sollen gemäß EU-Waffenrichtlinie umfassende Kennzeichnungspflichten für Schusswaffen gelten. Am Donnerstag befasste sich der Innenausschuss mit den nationalen Umsetzungsplänen, die von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS unterstützt wurden. Grundsätzlich diene das Gesetz, das mit 2021 in Kraft treten soll, dazu, den Erwerb von Tatwaffen bei Verbrechen rasch nachvollziehen zu können, erläuterte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).
Bis zu 10.000 Euro Strafen
Für die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sind Geldstrafen bis zu 3.600 Euro oder bei gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Schusswaffen, die vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbraucher standen, sollen allerdings keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Weitere Ausnahmen sind für historische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen bis Kaliber 6mm vorgesehen. Keine Anwendung finden soll das Gesetz außerdem für den Erwerb durch Streitkräfte, Polizei oder Behörden.
Die FPÖ sprach sich gegen das Gesetz aus. Aus derer Sicht sollte vielmehr der illegale Waffenhandel bekämpft werden.
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