Große Bauprojekte: Rechnungshof warnt vor 12-Monats-Frist
Die Reihe der Kritiker am geplanten Standortentwicklungsgesetz wurde zum Begutachtungsende vergangenen Freitag noch länger. Das Gesetz, dass die Genehmigung von Großprojekten beschleunigen soll, erfüllt diese Aufgabe nicht, warnt der Rechnungshof (RH). Die Richtervereinigung ortet sogar einen klaren Rechtsbruch durch das Gesetz, das bereits mit Anfang Jänner 2019 in Kraft treten soll.
Der RH kritisiert, der Gesetzesentwurf enthalte "keine verfahrensbeschleunigenden, sondern vielmehr verfahrensbeendende Regelungen". Der durch Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgesehene Ausgleich der Interessen zwischen dem Projekt-Antragsteller und den öffentlichen Interessen werde so künftig nicht ausreichend geschaffen. Der RH fordert außerdem mehr Transparenz bei den Entscheidungsprozessen.
Noch deutlicher ist die Kritik der Richtervereinigung: "Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen", heißt es von den Richtern.
Bedenken wegen 12-Monats-Frist
Der RH gibt auch zu bedenken: Der Antragsteller habe es durch die neue Zwölf-Monats-Frist in der Hand, "durch (allenfalls verzögerte) Vorlage von unzureichenden, unvollständigen Unterlagen, die einem Verbesserungsverfahren zuzuführen sind, den Fristablauf abzuwarten und auf diese Weise die automatische Genehmigung zu erwirken".
Das Verkehrsministerium begrüßt die geplante Verfahrensbeschleunigung durch das Standortentwicklungsgesetz, dennoch sieht auch das Ministerium die Gefahr, dass durch mangelhafte Einreichunterlagen und der daraus resultierenden Verzögerung ein Projekt nach Fristablauf automatisch genehmigt wird.
Mit dem umstrittenen Standortentwicklungsgesetz will Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) Großprojekte "im besonderen Interesse der Republik" rascher genehmigen - auch wenn das zugehörige Verfahren zur UVP nicht abgeschlossen ist.
Schweigen im Umweltministerium
Der Politologe Hubert Sickinger kritisiert, dass es weder vom hauptbetroffenen Umweltministerium noch vom Verfassungsdienst im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz gegeben hat.
Der Sprecher des Umweltministeriums verteidigte die Vorgehensweise, man habe die Stellungnahme intern weitergeleitet. Welche Stellungnahme abgegeben wurde, wollte der Sprecher auf Anfrage nicht sagen.
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