Schellings Konto-Kompromiss: "No-Go" für Niederösterreich
Finanzminister Hans Jörg Schelling will das Bankengesetz – inklusive einfacher Kontoöffnung für die Finanzbehörden – am kommenden Dienstag durch den Ministerrat bringen. Dann muss er einen Kompromiss im Parlament finden. Das wird alles andere als einfach.
"Das genügt uns nicht"
Die ÖVP-Niederösterreich lehnt auch den Kompromiss des Finanzministers bei der Konten-Öffnung ab. Nach massiver Kritik hatte Schelling nachgegeben und eine nachträgliche richterliche Genehmigung für die Konten-einschau in den Gesetzesentwurf geschrieben. "Das ist kein Entgegenkommen, das genügt uns nicht", sagt der Klubobmann im niederösterreichischen Landtag, Klaus Schneeberger, auf KURIER-Anfrage.
Schneeberger bestätigt, dass er im Auftrag von Landeshauptmann Erwin Pröll gestern im Parlamentsklub der ÖVP anrief. Gesprächspartner: Klubobmann Reinhold Lopatka. Botschaft: Die niederösterreichischen Abgeordneten seien im Einklang mit der ÖVP-Niederösterreich mit dem von Schelling vorgelegten Kompromiss alles andere als zufrieden. Schneeberger: "Das ist für uns ein No-Go. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte, eine Verletzung der Intimsphäre, wenn hier wahllos Konten geöffnet werden können." Die Bedingung der ÖVP-Niederösterreich: Vor der Konteneinschau müsse ein Richter die Genehmigung dazu erteilen.
Pröll hatte bereits in der Stellungnahme des Landes Niederösterreich im Begutachtungsverfahren Bedenken geäußert, dass Schellings Regelung nicht verfassungskonform sei, weil der geplante Grundrechtseingriff dem Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht entspreche.
Lopatka, so erzählt Schneeberger, habe "die Bedenken der Niederösterreicher mit Wohlwollen aufgenommen".
Wenig verwunderlich, schließlich hat auch die steirische ÖVP bereits ihre Ablehnung deponiert.
Grüne ins Boot holen
Und nicht nur sie. Schelling muss auch noch die Grünen ins Boot holen, die er für eine Zweidrittelmehrheit braucht. Auch sie wollen eine Rechtsschutz, das sei der "Knackpunkt" der Verhandlungen, hatte Grünen-Chefin Glawischnig erklärt. Vorstellen können die Grünen sich etwa einen Senat beim Bundesfinanzgericht anstatt des von der Regierung vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten.
Anfang Juli soll das Gesetz beschlossen werden. Wie Schelling bis dahin alle Forderungen unter einen Hut bringen wird, bleibt spannend.
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