Rechnungshof-Rüge für Corona-Tests und Aufträge

Rechnungshof-Rüge für Corona-Tests und Aufträge
Aufstockung des Sommerbudgets für die Österreich Werbung nicht nachvollziehbar, Vergabe von Beratungsleistungen im Gesundheitsministerium nicht in Ordnung, Leistungen des Roten Kreuzes unklar.

Der Rechnungshof kritisiert das Corona-Testprogramm "Sichere Gastfreundschaft" des Tourismusministeriums. Für das 140 Mio. Euro schwere Testprogramm hätte es eine Auftragsvergabe geben sollen statt einer Förderung. Außerdem ist für die Prüfer die Aufstockung des Budgets der Österreich Werbung um 40 Mio. Euro nicht nachvollziehbar.

Im Gesundheitsministerium bemängelt der RH "mangelhaft dokumentierte und durchgeführte" Vergaben von Beratungsleistungen um 2 Mio. Euro.

Die Ministerien seien in der Pandemie unter hohem Zeitdruck gestanden, räumt der RH ein. Dennoch hätte eine Auftragsvergabe statt einer Förderung für Corona-Tests im Fremdenverkehr dem Bund eine stärkere rechtliche Gestaltbarkeit und Durchsetzbarkeit ermöglicht. Es hätte zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen geführt.

Auch die regionale Verfügbarkeit wäre besser steuerbar gewesen. Außerdem hätten "spätestens ab Oktober 2020" mit der Verlängerung und Ausweitung des Testprogramms kostensenkende Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine frühere Senkung des maximalen Förderbetrags hätte wöchentliche Einsparungen von einer Million Euro ermöglicht. Das Corona-Testangebot ist seit Ende März 2022 eingestellt.

Bedarfsberechnungen fehlen

Die Aufstockung der Mittel für die Österreich Werbung von 24 auf 64 Mio. Euro im Sommer 2020 "war für den Rechnungshof in der Höhe nicht nachvollziehbar". Es habe im Voraus keine Bedarfsberechnungen gegeben und es seien auch keine Berichte über die Mittelverwendung an das Tourismusministerium vorgesehen. "Die transparente Mittelverwendung war damit nicht ausreichend sichergestellt."

Der Rechnungshof empfiehlt dem Tourismusministerium, "strukturierte Informationen zur Wirkung der finanzierten Programme einzufordern".

Zu wenig Personal

Das Gesundheitsministerium wiederum sei "nur bedingt" personell auf die Covid-19-Pandemie vorbereitet gewesen und habe deshalb externe Beratung zukaufen müssen. "Der Nutzen der zugekauften Leistungen des Gesundheitsministeriums war für den Rechnungshof in vielen Fällen aber nur bedingt nachvollziehbar".

Die eingekaufte Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Gesundheit Österreich GmbH sowie teilweise rechtliche Beratungsleistungen seien mangelhaft dokumentiert. Die 14 geprüften Beratungsleistungen seien ohne dokumentierte Schätzung des Auftragswertes und ohne die nötige Einholung von drei Angeboten direkt vergeben worden.

Leistungen nicht dokumentiert

"Zu den Tätigkeiten des Roten Kreuzes konnte dem Rechnungshof keine Leistungsdokumentation vorgelegt werden", heißt es in einer Mitteilung des RH. Die Ergebnisse der Arbeit seien im Eigentum des Roten Kreuzes verblieben, das Gesundheitsministerium habe nur "eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung" erhalten.

Aus Sicht des RH schränkte dies den Wissensgewinn für eine zweckmäßige Weiterarbeit in der Krise ein. Es stand auch einem zukünftigen effektiven Krisenmanagement entgegen.

Rauch: "Ausnahmesituation"

Gesundheitsminister Johannes Rauch reagierte am Freitag prompt auf die Kritik. Diese beziehe sich im Kern auf die mangelnde Dokumentation der Vergaben. "Ich nehme diese Kritik sehr ernst, werde mir die Empfehlungen genau ansehen und Vorsorge treffen, dass wir auf ähnliche Situationen bestmöglich vorbereitet sind", sagte er.

Der Beginn der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 sei auch für das Gesundheitsministerium eine absolute Ausnahmesituation gewesen. "Einige Leistungen mussten mit Direktvergaben extrem schnell zugekauft werden, um die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Das wird auch vom Rechnungshof anerkannt", so Rauch.

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