Rot-Weiß-Rot-Card: Regierung will Öffnung für Lehrlinge

(Symbolbild)
Jugendliche aus Drittstaaten sollen künftig in Mangelberufen über die Karte legal nach Österreich einwandern dürfen.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll für Lehrlinge geöffnet werden. Jugendliche aus Drittstaaten sollen künftig in Mangelberufen über diese Zuwanderungskarte legal nach Österreich einwandern dürfen. Besonders gut angenommen wurde die 2011 eingeführte RWR-Karte bisher nicht. 2016 und 2017 gab es jeweils rund 1.800 Zuzüge über die Karte.

Die RWR-Karte wurde ab Mitte 2011 als Steuerungsinstrument für den Zuzug von Nicht-EU-Bürgern nach Österreich etabliert. Ziel war es, mittels eines Punktesystems vor allem qualifizierte Beschäftigte für den Arbeitsmarkt zu finden. Ausgegangen wurde von etwa 8.000 Personen, die jährlich eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten. Dieser Wert wurde bisher klar verfehlt.

Aus diesem Grund wurde die Karte zuletzt 2017 reformiert. Ausländische Uni-Absolventen erhalten seit dem ein Jahr - statt bisher sechs Monate - Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Außerdem bekommen auch Bachelor-Absolventen und Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

Sechs Gruppen

Grundsätzlich können derzeit sechs Gruppen über die RWR-Karte einwandern: besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer. Schlüsselkräfte und Fachkräfte in Mangelberufen benötigen bestimmte Qualifikationen und eine fixe Jobzusage. Höchstqualifizierte, die entsprechend hohe Kenntnisse in ihrem Bereich vorweisen müssen, benötigen keine fixe Jobzusage. Sie erhalten sechs Monate Zeit, sich mit einem Visum um einen adäquaten Job in Österreich zu kümmern.

Wer ein Studium an einer österreichischen Uni, Fachhochschule oder akkreditierten Privat-Uni zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bestreitet und es mit Bachelor- oder höherem Diplom abschließt, erhält zwölf Monate die Möglichkeit, sich am Arbeitsmarkt nach einer Tätigkeit umzusehen.

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