Regierung trotzt Kritik am Standort-Gesetz

Der Anlass für die neue Regelung war der Streit um die dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat
Türkis-Blau verweist nach Schelte erneut auf die Notwendigkeit kürzerer Verfahren bei "standortrelevanten" Projekten

Am Freitag endet die Begutachtungsfrist des türkis-blauen Prestigeprojekts, das unter der etwas sperrigen Bezeichnung „Standortentwicklungsgesetz“ firmiert. Kurz zusammengefasst beinhaltet dies: Projekte, die nach Ansicht der Regierung „standortrelevant“ sind, sollen schneller genehmigt werden. Ist die erforderliche Prüfung auf die Umweltverträglichkeit eines Projekts nach eineinhalb Jahren nicht abgeschlossen, wird das Bauprojekt gegen alle Umweltbedenken automatisch genehmigt.

Vor allem daran, das zeigt ein Blick auf die rund 30 öffentlichen Stellungnahmen auf der Website des Parlaments, hagelte es Kritik von Ländern, Städtebund, Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Umweltorganisationen. Der Tenor in den Stellungnahmen: Das Vorhaben widerspreche Verfassungs- sowie Unionsrecht, zudem sei es schlicht umweltfeindlich.

Die Adressatin der heftigen Kritik, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), erweckt momentan allerdings nicht den Eindruck, vom Kernpunkt ihres Vorhabens – der automatischen Genehmigung von Projekten – abzurücken. Über einen Sprecher lässt die Ministerin ausrichten: „Wir werden uns genau ansehen, ob es sich um konkrete Verbesserungsvorschläge oder nur um reflexartige Ablehnung handelt. Ziel der Bundesregierung ist es, standortrelevante Verfahren effizienter, schneller und strukturierter zu gestalten.“ Dies sei letztlich auch „im Interesse der Steuerzahler“, so das Ressort.

Längere Verfahren

Als Untermauerung dieser Argumentation wird im Wirtschaftsministerium auf Zahlen des Umweltbundesamtes verwiesen. Diese zeigen: Von 2016 auf 2017 erhöhte sich die durchschnittliche Dauer eines Genehmigungsverfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um sechs auf rund 24 Monate. In den Jahren 2016 und 2017 ging die Zahl der Anträge indes relativ stark zurück – dennoch stieg die Durchschnittsdauer der Verfahren, wie im Umfeld Schramböcks kritisiert wird.

Aus den Zahlen des Umweltbundesamtes geht überdies hervor, dass im Jahr 2017 lediglich 16 UVP-Anträge in den insgesamt zehn zuständigen Behörden eingebracht wurden.

Auch vom Zeitplan will Türkis-Blau trotz der teils niederschmetternden Kritik nicht abrücken: Beschlossen soll das Gesetz noch im Herbst werden, damit es bereits 2019 in Kraft treten kann.

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