Konjunkturmaßnahmen im Detail: Verbot von Gasheizungen im Neubau und mehr
Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Wirtschaftsminister Martin Kocher und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz neue Konjunkturmaßnahmen im kommenden Budget vorgestellt. Eine Milliarde Euro soll es bis 2026 für Förderungen in Sachen Klimaschutz für Haushalte geben.
Als erstes gab der Bundeskanzler bekannt, dass man sich darauf geeinigt hätte, in Neubauten den Einbau von Gasheizungen künftig zu verbieten. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Zeitgleich will man aber den Zugang zu erneuerbaren Energien im Haushalt erleichtern und fördern. Bis 2026 soll eine Milliarde Euro ausgeschüttet werden.
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"Es geht jetzt darum, den Menschen in Österreich zu helfen, denen es nicht so gut geht. Wir fördern den Kesseltausch noch einmal mehr und wollen ihn auch Menschen ermöglichen, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind. Auch der Zugang zur Förderung für Photovoltaik-Anlagen soll niederschwelliger werden", wie Nehammer sagte. Vizekanzler Kogler setzte nach: "Es wird alles beschleunigt".
Dreiviertel der neuen Heizung zahlt der Staat
Das ÖBB-Rahmenplan für die kommenden zwei Jahre wurde noch einmal um 2 Milliarden Euro aufgestockt. Dadurch soll nicht nur der Ausbau der klimafreundlichen Bahn, sondern auch heimische Bauunternehmen gefördert werden, wie Umweltministerin Gewessler sagte.
Es wurde auch ein neues erneuerbares Wärmepaket ausgearbeitet: "Wer heute ein neues Gebäude errichtet, der soll keine Gasheizung mehr einbauen. Dem setzen wir ein Ende. Dreiviertel der Kosten werden übernommen werden", so die Ministerin.
Energiekostenzuschuss 2
"Der Energiekostenzuschuss ist unsere Antwort auf die Krise", sagte Wirtschaftsminister Kocher. Es gäbe klare Kriterien für die Auszahlung. Unter anderem eine Jobgarantie für Arbeitnehmer bis Ende 2024 und das Aussetzen von Bonuszahlungen.
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Die Maßnahmen im Detail
Erneuerbaren Wärme Paket
- Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
- Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
- Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Millionen Euro (auf insgesamt 200 Mio. Euro)
- Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio. Euro
- Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro
Investitionen in erneuerbare Energie
- Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio. Euro)
- Novelle der Marktprämien-VO: Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
- Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Mio. Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio. Euro 2024; ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) 321 Mio. Euro zusätzlich 2024.
- Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
- 400 Mio. Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chip-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen
- 90 Mio. Euro für die Forschung im Chip-Bereich
- 42 Mio. Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio. Euro
- Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio. Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden
Energiehilfen für Unternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
- Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben
- Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist ausgeschlossen, Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend
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