Rechtsbereinigung: Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen

Justizminister Josef Moser verteidigte die Rechtsbereinigung
Von den insgesamt rund 1.650 Bundesgesetzen sollen mehr als 600 (38 Prozent) außer Kraft treten.

Der Ministerrat hat am Mittwoch die Regierungsvorlage für das "Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz" beschlossen. Von den rund 5.000 Rechtsvorschriften, die in den Anwendungsbereich fallen, sollen rund 2.450 außer Kraft treten. Dies entspricht einer Bereinigungsquote von 49 Prozent, hieß es im Ministerratsvortrag.

Von den insgesamt rund 1.650 Bundesgesetzen sollen mehr als 600 (38 Prozent) außer Kraft treten, von den rund 3.350 Verordnungen mehr als 1.800 (54 Prozent).

Rund die Hälfte gegenstandslos

Begründet wird diese Maßnahmen damit, dass rund die Hälfte der einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden, heute gegenstandslos sei. Ein Abbau "überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften" sei daher die notwendige Grundlage für die Bereinigung der Rechtsordnung. "Es ist zunächst notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen und Rechtssicherheit zu schaffen", heißt es dazu weiter.

Der Ministerialentwurf des Justizministeriums wurde auf Grundlage der Rückmeldungen der Ministerien erarbeitet und dann einer fünfwöchigen Begutachtung unterzogen. Das Gesetz bekam in den Stellungnahmen einiges an Kritik ab. Der Tenor lautete dabei, dass eine Negativliste überholter Gesetze besser gewesen wäre als die Pauschalstreichung samt Positivliste.

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