RH-Kritik an Direktaufträgen der Ministerien ohne Kontrolle

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker
Kanzleramt und Finanzministerium setzten 2017 keine einzige Empfehlung des Rechnungshofs um.

In den österreichischen Ministerien wird manchmal offenbar sorglos mit dem Steuergeld umgegangen. Wie aus einem aktuellen RH-Bericht hervorgeht, vergeben die Ressort oft unkontrolliert Direktaufträge und ohne Einholung von Gegenangeboten. Im Verkehrsministerium wurde für den Kauf von Bildschirmbrillen für die Ministeriumsmitarbeiter eigens eine Rechtsanwaltskanzlei für mehrere Tausend Euro engagiert.

Der RH überprüfte in den Monaten April und Juni 2017 im Kanzleramt, im Finanzministerium, im Verkehrsministerium und im Wissenschaftsministerium die Umsetzung von Empfehlungen betreffend die Optimierung von Vergabeprozessen und stellte dabei fest, dass das Kanzleramt und des Finanzministerium keine einzige seiner Empfehlung aus dem Jahr 2015 umgesetzt hatten. Das Verkehrsministerium setzte von den sechs Empfehlungen des RH aus dem Vorbericht drei vollständig, eine teilweise und zwei nicht um. Das Wissenschaftsministerium setzte von fünf Empfehlungen zwei teilweise und drei nicht um - wobei diese Empfehlungen laut Büro von Minister Faßmann Bereiche betreffen, die die Wirtschaftsagenden des bei der vorherigen Regierung zusammengelegten Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums betreffen (Korrektur 13:30).

Finanzministerium: Keine Zusammenarbeit mit Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt begründete die Nicht-Umsetzung der Empfehlungen damit, dass es für die Erarbeitung eines Standards für ein bundeseinheitliches Beschaffungscontrolling nicht zuständig sei. Das Finanzministerium wiederum führte aus, ohne Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt keine konkreten Schritte setzen zu können.

Der Rechnungshof kritisierte, dass etwa das Wissenschafts- bzw. Wirtschaftsministerium in drei von zehn überprüften Fällen den Bedarf für die getätigte Anschaffung im Akt nicht bzw. nicht nachvollziehbar nur mit der Formulierung "aufgrund gegebenen Erfordernisses" dokumentiert hatte. Im Vergleich dazu hatte das Verkehrsministerium in allen vom RH überprüften Fällen eine inhaltliche Begründung des Bedarfs dokumentiert.

Gleichzeitig hat der Verkehrsministerium aber nur in einem der zehn überprüften Fälle Vergleichsangebote einholte und sich mit der Frage der Preisangemessenheit auseinandersetzt. Der RH betonte, "dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der Leistungen vor externen Beauftragungen ein wesentliches Element einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung darstellt".

Dass das Verkehrsministerium für den Kauf von Bildschirmbrillen für seine Mitarbeiter im Wert von 30.000 Euro für 4.000 Euro einen Rechtsanwalt beigezogen hat, stößt beim RH ebenfalls auf Kritik. "Nach Ansicht des RH war im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichende Fachkompetenz vorhanden, um ein derartiges, vergleichsweise einfaches Vergabeverfahren selbst abwickeln zu können."

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