5.000 Euro: Rechnungshof verteilt unzulässige Parteispenden

Zusammenfassung
- Rechnungshof verteilt 5.067,89 Euro aus unzulässigen Parteispenden an Obdachloseneinrichtungen.
- Bürgerinnen und Bürger können bis 3. März Vorschläge für Empfängerorganisationen einreichen.
Der Rechnungshof verteilt wieder Geld aus unzulässigen Parteispenden - 5.067,89 Euro kamen im Jahr 2024 zusammen.
Bürgerinnen und Bürger können nun Vorschläge machen, an welche Obdachloseneinrichtungen in Österreich das Geld gehen soll. Laut Parteiengesetz müssen unzulässige Spenden entweder dem Spender zurückerstattet oder - wenn das nicht möglich ist - dem Rechnungshof weitergeleitet werden. Dieser vergibt sie dann an karitative oder wissenschaftliche Einrichtungen.
Einreichung der Vorschläge bis 3. März
Die unzulässigen Parteispenden kamen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP. Vorschläge, welche Organisationen das Geld erhalten sollen, werden bis zum 3. März entgegengenommen - per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook bzw. mit dem Kennwort Bürgerbeteiligung per Post an die Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien.
Dabei soll es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen handeln. Per Los wird dann ermittelt, wer eine Spende erhält.
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