Rechnungshof: Parteiakademien sollen nicht verbrauchte Förderungen zurückzahlen

Die Parteiakademien haben von 2018 bis 2022 pro Jahr 10,50 Mio. Euro an Förderungen vom Bund bekommen. Verbraucht haben sie die Mittel nur zum Teil: 2018 blieben 2,27 Mio Euro übrig, 2022 waren es mit 4,11 Mio Euro noch einmal mehr. Trotzdem wurde die Förderung 2024 auf 12 Mio. Euro erhöht, kritisierte der Rechnungshof (RH) am Freitag in einem neuen Bericht. Er empfiehlt, dass die Bildungseinrichtungen der Parteien künftig nicht verbrauchte Förderungen zurückzahlen sollen.
Das Renner Institut der SPÖ kam über den gesamten Prüfzeitraum auf die höchsten nicht verbrauchten Fördermittel, 2022 waren es 1,81 Mio. Euro. Bei FREDA (Die Grünen) blieben in diesem Jahr rund 787.200 Euro übrig, beim Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI) fast 479.100 Euro, bei der Politischen Akademie der ÖVP 459.600 Euro und beim NEOS Lab über 134.400 Euro. Der Bildungsverein von "JETZT - Liste Pilz" verfügte drei Jahre nach Ausscheiden aus dem Nationalrat noch über rund 443.000 Euro. Nicht verbrauchte Mittel müssen von den Parteiakademien derzeit nicht zurückgezahlt werden.
Weniger verbrauchte Mittel schon vor Corona
Zwar sei es während der Coronapandemie für die Bildungseinrichtungen schwieriger gewesen, die Fördermittel widmungsgemäß einzusetzen, räumte der RH in dem Bericht ein. Bei den Parteiakademien von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS seien die nicht verbrauchten Fördermittel aber schon davor angestiegen. Der RH stellte deshalb in Frage, "inwieweit die Höhe der Fördermittel dem Förderzweck angemessen war". 2024 sei die Fördersumme dann "trotz des hohen Standes nicht verbrauchter Fördermittel" noch einmal um 14,3 Prozent angehoben worden.
Das Bundeskanzleramt solle die Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, nicht verbrauchte Fördermittel zurückzuzahlen, empfahl der RH in dem Bericht. Nur begrenzte Rücklagen für konkrete Vorsorgeerfordernisse sollten ausgenommen werden. Außerdem sollen Bildungseinrichtungen von Parteien, die nicht mehr im Nationalrat vertreten und deshalb nicht mehr förderwürdig sind, übrig gebliebene Fördermittel zurückzahlen müssen, forderte der RH einmal mehr. Darüber hinaus kritisierte der Rechnungshof, dass das Bundeskanzleramt Mittel nicht zurückgefordert hat, die gesetzwidrig etwa für nicht im entsprechenden Gesetz vorgesehene Rücklagen verwendet worden waren.
Positiv hervorgehoben hat der RH, dass die Parteiakademien von SPÖ, Neos und Jetzt bei maßgeschneiderten Bildungsmaßnahmen für ihre Spitzenfunktionärinnen und -funktionäre mehr als die vorgeschriebenen 25 Prozent der Kosten weiterverrechnet haben. Politische Akademie und FBI verrechneten die in den Richtlinien vorgesehenen 25 Prozent, die Grünen mindestens 25 Prozent. Eine Ausnahme waren bei der FPÖ allerdings Bildungsreisen des Nationalratsabgeordneten Martin Graf, wie der RH in seinem Bericht kritisiert: Ihm wurden vom FBI von 2018 bis 2022 Kosten von insgesamt rund 79.300 Euro für 13 Reisen nach Südamerika - vorwiegend nach Paraguay - ersetzt, ohne den vorgesehenen substanziellen Anteil weiterzuverrechnen. Stattdessen übernahm das FBI die vollen Kosten für die Reisen. Außerdem wurden diese nicht vorab schriftlich genehmigt. Das FBI hätte deshalb nicht prüfen können, ob sie sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig waren und eine widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel darstellten.
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