Prozess gegen Peter Westenthaler muss wiederholt werden

Zurück an den Start: Der Prozess gegen Peter Westenthaler muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker für null und nichtig erklärt. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten - schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter - aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet.
Mängel im Ersturteil
Der OGH-Senat (Vorsitz: Hans-Valentin Schroll) gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil.
Scheinrechnung und Subvention
In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte.
Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als "Förderungsmissbrauch" qualifizierten.
Westenthaler: "Weitere Belastung"
Peter Westenthaler, der sich im Justizpalast noch wortreich für sich und seinen Ex-Bundesliga-Vorstandskollegen Kornhoff ins Zeug gelegt hatte ("Der Freispruch war eine logische Konsequenz. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen"), reagierte auf den Umstand, dass er sich neuerlich einem Schöffenverfahren stellen muss, nicht unbedingt überrascht, aber zumindest mit einem Anflug von Verbitterung. "Das Verfahren geht jetzt ins siebente Jahr", bemerkte er gegenüber Journalisten. Das sei "eine weitere Belastung" und mit "persönlichem und wirtschaftlichem Druck" verbunden.
BZÖ: Rückzahlung von 250.000 Euro kein Problem
Die Rückzahlung von 250.000 Euro an die Österreichischen Lotterien ist für das BZÖ laut Bündniskoordinator Wilhelm Korak "kein Problem". Das Geld sei ja beschlagnahmt worden und liege auf einem Treuhandkonto."Das BZÖ geht deswegen nicht in Konkurs", so der Kärntner Landtagsabgeordnete Korak gegenüber der APA. Zunächst müsse man aber das Urteil bekommen und es mit den Rechtsanwälten besprechen.
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