Präsidenten-Stichwahl: Diversion für Wahlleiter von Freistadt

OBERÖSTERREICH: PROZESS GEGEN WAHLLEITER DES BEZIRKS FREISTADT UND WEITEREN BEAMTEN WEGEN AMTSMISSBRAUCHS IN ZUSAMMENHANG MIT DER BP-STICHWAHL 2016
Die Oberstaatsanwalt lehnt die Diversion ab, Mitangeklagter nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 hat sich am Dienstag das Schöffengericht in Linz für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt ausgesprochen. Er hatte vorzeitig bereits am Sonntagabend die Briefwahlkarten ausgezählt. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab.

Die Schöffen waren zu der Überzeugung gelangt, dass beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein Schädigungsvorsatz des Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisbar sei. So blieb nur mehr die falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt übrig. Der Wahlleiter hatte in einer Niederschrift festgehalten, dass erst am Montag ab neun Uhr die Briefwahlkarten ausgezählt worden seien.

Außer dem Wahlleiter war auch noch ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt. Er soll eine Diensteinteilung unterfertigt haben, wonach Hilfskräfte zur Aufarbeitung der Briefwahl bereits für Sonntag eingeteilt wurden. Er wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

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