Polit-Besetzung: Vizekanzler Strache verspricht "Prüfung"

Sportminister Heinz Christian Strache
Neues Gesetz erlaubt Besetzung von Leitungsposten ohne Ausschreibung. Nach KURIER-Bericht dürfte es Änderungen geben.

Im heutigen Verfassungsausschuss soll es hoch hergegangen sein. Der KURIER-Bericht, wonach mit der Novelle des Beamtendienstrechts die Vergabe von Spitzenposten im Kanzler- und Vizekanzleramt künftig ohne Ausschreibungen besetzt werden können, sorgte für Aufregung.

Der Jurist Alfred Noll von der Liste Jetzt sprach davon, dass so Posten für Politgünstlinge geschaffen werden sollen. Er befürchtet gar die Einsetzung von "Politkommissaren" in der Ministerialbürokratie.

Streichen oder prüfen?

Der Ausschuss tagt geheim, weshalb wenig daraus an die Öffentlichkeit dringt. Noll sagte anschließend zum KURIER, dass "Vizekanzler Heinz-Christian Strache versprochen hat, die missverständlichen Passagen zu streichen". In Straches Büro wurde das etwas abgeschwächt, allerdings wurde bestätigt, dass "geprüft" wird, ob Passagen missverständlich seien.

Wie berichtet, sorgt eine Neufassung des Paragraphen 25 für Wellen. Darin heißt es, dass Tätigkeiten in organisatorischen Einrichtungen (wie Gruppen und Abteilungen) nicht mehr ausgeschrieben werden müssen.

Die Opposition wittert dahinter eine Absicht, im Kanzleramt wird das ebenso zurückgewiesen wie im Vizekanzleramt. Beide betonen, dass derartige Meldungen falsch wären. Diese Bestimmung sei für die Schaffung von Think Tanks (Denkfabriken) gedacht gewesen. Noll meint, dass dafür Sonderverträge auch reichen würden.

Polit-Besetzung: Vizekanzler Strache verspricht "Prüfung"

Noll: Vorwürfe an Strache und Kurz

Offen bleibt nun, ob die Novelle tatsächlich - wie geplant - kommende Woche im Plenum landet und ob die Prüfung bis dahin abgeschlossen sein wird. Möglich ist auch, dass die Abstimmung darüber verschoben wird.

Unter Paragraf 25 findet sich im neuen Gesetz nach aktueller Fassung folgende Formulierung: „Eine Ausschreibung ist nicht einzuleiten: Für Tätigkeiten (...) einer sonstigen Einrichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 des Bundesministeriengesetzes, die dem Bundeskanzler oder dem Vizekanzler zur Beratung und Unterstützung (...) direkt unterstellt ist.“

Unter dem angesprochenen Paragrafen 7 finden sich alle „organisatorischen Einrichtungen, auch in Form von Gruppen und Abteilungen“.

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