Pilz gewinnt gegen Fellner

Peter Pilz_Wohnung
In der Tageszeitung "Österreich" wurde Pilz als "Psycho-Politiker" verunglimpft.

Wolfgang Fellner, so könnte man meinen, mag Peter Pilz nicht besonders. Im Oktober des Vorjahres hat er in seinem Boulevard-Blatt „Österreich“ einen Bericht zugelassen, in dem der Sicherheitssprecher der Grünen als „Psycho-Politiker“ verunglimpft wurde und in dem auch stand, Pilz habe sich eine Gemeindewohnung „erschlichen“. Pilz klagte, und das Handelsgericht Wien gab dem Grünen am Freitag (nicht rechtskräftig) recht.

Gemäß der erstinstanzlichen Entscheidung muss Fellner den Vorwurf des Erschwindelns widerrufen.

Wie bereits im KURIER berichtet, wohnt Pilz seit 1972 in der Gemeindewohnung, er kann sich die Wohnung als Berufspolitiker gar nicht erschlichen haben – Pilz wurde erst 1986 Mandatar.

Die Verhandlung dürfte amüsant verlaufen sein, zumindest aus Pilz’ Perspektive. Denn nicht ohne Häme vermeldet der Mandatar, Fellner habe bei der Wahl der Zeuginnen, zwei Nachbarinnen, wenig Geschick bewiesen: Die eine sei schon vor 30 Jahren gestorben und die andere habe vor dem Richter erklärt, hätte sie Geld, würde sie „Österreich“ verklagen – die Reporter des Boulevardblatts hatten ihre Wohnungsfenster fotografiert und behauptet, sie gehörten zu Pilz’ Bleibe.

Wolfgang Fellner gab sich gestern wenig einsichtig: Er will berufen; „erschwindelt“ sei eine „journalistisch-politische Wertung“.

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