Pflegeregress: SPÖ will Probleme mit Initiativantrag bereinigen

Thomas Drozda
Soll Grundbucheintragungen und Ratenvereinbarungen unwirksam machen. Drozda vermutet "intellektuelle Engpässe" bei Sozialministerin Hartinger-Klein.

Dass der Pflegeregress in einigen Bundesländern, darunter Wien, noch immer nicht gänzlich abgeschafft ist, weil die Länder Ausführungsbestimmungen des Bundes vermissen, ruft nun die SPÖ auf den Plan. Sie will das Problem mittels Initiativantrag bereinigen, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zur APA. Kritik übte er an der zuständigen Sozialministerin Beate Hartinge-Klein (FPÖ).

Es geht um vor Jahresbeginn 2018 rechtskräftig abgeschlossene Fälle, in denen Bescheide noch nicht vollstreckt wurden, Ratenzahlungen vereinbart wurden oder beim Wohnungseigentum der Pflegebedürftigen noch Grundbucheintragungen bestehen. Volksanwalt Günther Kräuter hat am Donnerstag im ORF-"Morgenjournal" erneut auf diese Problematik hingewiesen. Hartinger-Klein hatte das Problem zuletzt aber bestritten und eine weitere gesetzliche Regelung abgelehnt.

Für die SPÖ besteht es aber sehr wohl. Sie will mittels Antrag Klarstellungen im Sinne der Pflegebedürftigen schaffen und diese in einer der Nationalratssitzungen kommende Woche einbringen. Demnach sollen alle privatrechtlichen Vereinbarungen, die über Ratenzahlungen getroffen wurden, rückwirkend mit 1. Jänner 2018 unwirksam werden. Alle geleisteten Zahlungen sind dann an die Pflegepatienten bzw. deren Angehörige rückzuerstatten.

"Intellektuelle Kapazitätsengpässe"

Weiters sollen rechtskräftige Titel, die von den Ländern erlangt wurden, nicht mehr exekutiert werden. Außerdem müssen gemäß dem Antrag alle Grundbucheintragungen von Landesseite gelöscht werden. "Es bedarf rechtlicher Präzisierung", betonte Drozda. "Es ist vollkommen klar, dass es Ausführungsbestimmungen bedarf." Dass Hartinger-Klein dies nicht so sehe, sei ihm völlig unverständlich, könne aber "mit intellektuellen Kapazitätsengpässen" zu tun haben. "Sie ist aufgefordert, endlich zu handeln", sagte er: "Dafür wird sie gut bezahlt. Sie ist wirklich die Schwachstelle der Regierung."

Ganz ähnliche sieht dies der SPÖ-Pensionistenverband. "Die Verunsicherung ist groß, es gibt keine Rechtssicherheit, die Bundesländer legen den Pflegeregress unterschiedlich aus", kritisierte Präsident Peter Kostelka in einer Aussendung: "Es kann nicht sein, dass der Wohnort entscheidend ist, ob noch Regress-Forderungen geltend gemacht werden oder nicht. Hier fehlen klare Bestimmungen seitens der FPÖ-Sozialministerin Hartinger-Klein. Es ist momentan eine Zumutung für die Betroffenen."

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