Peter Westenthaler muss binnen einen Monats Haft antreten

Peter Westenthaler
Verteidiger Thomas Kralik hofft aber noch auf Fußfessel für Ex-Spitzenpolitiker.

Peter Westenthaler hat vom Wiener Landesgericht für Strafsachen die Aufforderung zum Strafantritt erhalten, bestätigte sein Verteidiger Thomas Kralik am Samstag der APA. Der ehemalige FPÖ-Generalsektretär und spätere BZÖ-Obmann muss demnach binnen eines Monats in der Justizvollzugsanstalt Wien-Simmering "einrücken".

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann. Der Ex-Politiker war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

 

Hoffen auf Fußfessel

Westenthalers Rechtsvertreter hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass der 50-Jährige doch noch die Fußfessel bekommt und damit nicht vier Monate in einer Zelle verbringen muss. "Wir haben bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Wir halten den Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig", teilte der APA mit.

Das Erstgericht hatte festgelegt, dass Westenthaler den elektronisch überwachten Hausarrest, der grundsätzlich für unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten infrage kommt, erst nach Verbüßung der Hälfte seines unbedingten Strafteils beantragen kann. Das OLG bestätigte das mit dem Hinweis auf generalpräventive Erwägungen. Westenthaler hätte seine "exponierte Führungsposition" als langjähriger Spitzenpolitiker benützt, um rechtswidrige Handlungen zu setzen, hieß es.

Sollte die Generalprokuratur bis Anfang Mai die Anregung Kraliks aufgreifen und beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen, wird der Anwalt für Westenthaler um einen Aufschub des Strafantritts ersuchen. Dieser könnte der Ex-Politiker bis zur Entscheidung des OGH auf freiem Fuß bleiben.

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