Parteispenden: Regelung wird es noch länger geben

Ein Gesetz, das eines Dritte-Welt-Staates würdig sei – und das sei vielleicht noch eine Beleidigung für ein solches Land: So hat Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler in der ZiB 2 das Parteiengesetz beschrieben, das den Umgang mit Parteispenden à la Telekom/BZÖ regelt. Politikwissenschafter Hubert Sickinger nennt es seit Jahren gerne eine „Witz-Regelung“: Wie sich die Parteien hierzulande finanzieren, ist intransparent, unkontrolliert und bei Verstößen sanktionslos.
Nur Parteispenden über 7260 Euro müssen dem Rechnungshof-Präsidenten genannt werden. Die Spenderliste bleibt anonym. Sollte es Zweifel an den Angaben geben, darf nicht nachgefragt werden. Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts und Interessenvertretungen müssen gar nicht genannt werden. Was die Partei-Finanzen angeht, gibt es einmal jährlich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die sagt darüber, wie die Millionen ausgegeben worden sind, wenig aus.
Rüffel
Erst im Jänner war Österreich vom Europa-Rat deshalb gerüffelt worden. Die Experten verlangen, dass alle Spenden an Parteien unter Angabe der Spender offen gelegt werden. Die Bilanzen der Parteien müssten Landesparteien- und Vorfeldorganisationen inkludieren – und es müsste Kontrollen und Strafen geben. Fiedler fürchtet angesichts der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss, dass es ähnliche Fälle künftig wieder geben wird – sofern es nicht ehestens „Transparenz, Kontrolle und Sanktionen“ gibt.
Von „ehestens“ ist aber keine Rede. Ein neues Parteiengesetz liegt schon länger auf Eis. Und nun will die Regierung vorerst die Kürzung der Parteienförderung verhandeln, die das Sparpaket bringt. „Definitiv soll das Gesetz bis zum Sommer stehen“, sagt SPÖ-Klubchef Josef Cap zum KURIER. Die Grünen wollen, dass schon ab dem Sommer neue Regeln gelten.
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