OLG erhärtet Untreue-Verdacht gegen KHG
Keine guten Nachrichten für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das Oberlandesgericht Wien ( OLG) soll bei ihm im Zusammenhang mit der BUWOG-Privatisierung "dringenden Tatverdacht" in Bezug auf den Untreuevorwurf sehen, schreibt das Nachrichtenmagazin Format in seiner aktuellen Ausgabe. Bei der Auswahl der für die Abwicklung beauftragten Investmentbank Lehman Brothers, die der billigeren einstigen Investmentbank der Bank Austria CA-IB vorgezogen wurde, bestehe der dringende Tatverdacht der Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite, zitiert das Magazin aus dem Gerichtsakt.
Beschwerde
Grasser hatte bei Gericht Beschwerde eingelegt, weil 2010 seine acht Mobiltelefone von der Polizei überwacht wurden. Das Oberlandesgericht gab Grasser Recht, wonach die Behörden übers Ziel hinausgeschossen hätten. Grasser konnte sich freuen – hätte man glauben können. Wie sich jetzt zeigt, würdigten die OLG-Richter dabei aber erstmals auch wichtige Teilaspekte zur dubiosen Vergabe des Privatisierungsmandats für die BUWOG an die Investmentbank Lehman Brothers im Jahre 2002.
Hier, heißt es im Gerichtsakt, liege ein "dringender Tatverdacht" vor. Und weiter: "Die (...) Verdachtslage in Richtung Untreue (...) ist daher tatsächlich als dringend zu bezeichnen."
Was die Richter mehr als stutzig macht, war die Tatsache, dass der Preisunterschied zwischen dem Bestbieter CA-IB (rund 6,6 Millionen Euro) und dem später siegreichen Anbot der Lehmann Brothers (rund 10,1 Millionen Euro) "von rund 3,5 Millionen Euro ein wissentlicher Befugnismissbrauch sowie ein (zumindest bedingt vorsätzlicher) Schädigungsvorsatz zwanglos ableitbar ist." Außerdem sei der Verdacht des Korruptionsstaatsanwalts "nachvollziehbar", dass "Grasser für die Auftragsvergabe an Lehman eine Provisionszahlung erhalten" habe.
Das ergebe sich auch aus der Zeugenaussage von Willibald Berner, dem einstigen Kabinettchef Grassers, "wonach eine Gruppe um Peter Hochegger, Walter Meischberger und Grasser bestrebt gewesen sei, von diversen im Regierungsprogramm festgelegten Privatisierungen zu profitieren", zitiert Format das OLG. Bei der Vergabe an Lehman würdigten die OLG-Richter damit die Aussagen des Belastungszeugen Michael Ramprecht, der selber in der Vergabekommission saß und von einem abgekarteten Spiel gesprochen hatte.
Verfahren
Für Grasser ist der Beschluss des OLG erneut ein schwerer Rückschlag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem in sechs weiteren Fällen gegen Grasser. SPÖ-Geschäftsführer Kräuter fordert deshalb, die Möglichkeit einer Untersuchungshaft für Grasser zu prüfen. Die Justiz müsse über das Vorliegen von Verabredungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr entscheiden. "Ich warne mit Nachdruck vor einem Untertauchen Grassers", sagt Kräuter.
Für Grassers Anwalt Manfred Ainedter sind die neuen Anschuldigungen auf Anfrage des KURIER jedenfalls nur "alter Wein in neuen Schläuchen. Für mich ist das alles nichts Neues." Ainedter zeigte sich aber verwundert, dass die Richter einen dringenden Tatverdacht hegen, obwohl sie zugeben mussten, dass etwa die telefonische Überwachung seines Mandaten als "nicht zweckmäßig" eingestuft wurde.
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Hintergrund
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