ÖVP-Ermittlungen: WKStA darf Daten des Kanzleramts auswerten

ÖVP-Ermittlungen: WKStA darf  Daten des Kanzleramts auswerten
Nach eineinhalb Jahren kann WKStA Daten nun auswerten. Die sichergestellten Daten werden nun entsiegelt.

Eineinhalb Jahren nach der Sicherstellungsanordnung von Daten im Bundeskanzleramt im Rahmen von Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre können diese nun von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgewertet werden. Die Datensätze seien bis auf wenige Dateien vollständig entsiegelt und der WKStA übergeben worden, teilte das Landesgericht für Strafsachen Wien laut ORF.at am Donnerstag mit. Die WKStA bestätigte die Entsiegelung.

Die WKStA hatte im August 2022 im Zuge der Ermittlungen um das sogenannte "Beinschab-Österreich-Tool", bei dem mutmaßlich Steuergeld für türkise Parteiinteressen verwendet worden sein soll, die Sicherstellung der Daten im Bundeskanzleramt angeordnet. 

Dokumente, E-Mails, Laufwerke

Umfasst waren Daten auf E-Mail-Postfächern und persönlich zugeordneten Laufwerken sowie eOffice-Dokumente von Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die unter Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Stabsstelle für strategische Kommunikation tätig waren.

Widerspruch durchs Bundeskanzleramt

Zunächst hatte jedoch die Republik Rechtsmittel gegen die Sicherheitsanordnung eingelegt. Nachdem die Beschwerde im September 2023 vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen wurde, konnte die WKStA aber weiterhin nicht auf die im Juni 2023 übergebenen Daten zugreifen. Denn das Bundeskanzleramt hatte einen sogenannter "Widerspruch" eingelegt - mit der Begründung, es könne schon alleine auf Grund des enormen Datenumfangs nicht ausgeschlossen werden, dass sich in diesen Daten auch vom Gesetz besonders geschützte Informationen befinden. Infolgedessen wurden die Daten von der WKStA dem Landesgericht für Strafsachen Wien übergeben.

Bei der internen Prüfung im Bundeskanzleramt unter Einbindung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann fünf Dateien identifiziert, die für eine Versiegelung infrage kommen. Das Gericht folgte der Argumentation und stufte die Dateien nach der Prüfung am 14. März als geschützt ein, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte. Die restlichen Dateien wurden der WKStA übermittelt. Seit 19. März habe man erstmals Zugriff auf die sichergestellten Daten, bestätigte eine Sprecherin der WKStA gegenüber ORF.at. Gegen den richterlichen Beschluss zum Verschluss der fünf Dateien will die WKStA einer Sprecherin zufolge keine Rechtsmittel einlegen.

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