Österreich säumig bei Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie
Österreich hat - wie alle anderen EU-Staaten - Teile der vierten EU-Geldwäscherichtlinie bisher noch nicht umgesetzt. Wird bis 8. Mai nicht alles umgesetzt, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtete die ORF-"ZiB 2" nach gemeinsamen Recherchen mit dem Nachrichtenmagazin Profil am Freitagabend.
Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie hätte bis Mitte des Vorjahres ganz umgesetzt werden sollen. Es geht um Sportwetten und Automatensalons, aber auch um Regeln für Wirtschaftsprüfer, Notare oder Rechtsanwälte und so weiter.
Eine rasche Umsetzung hat nun laut dem Finanzministerium von Hartwig Löger (ÖVP) "absolute Priorität", hieß es im Fernsehbericht. Auch den anderen EU-Ländern drohen Klagen vorm EuGH. Gegen Irland, Rumänien, die Niederlande und Griechenland sind solche bereits anhängig.
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