ÖGB-Katzian: "Risikopatienten werden massiv unter Druck gesetzt"
Die Gewerkschaft selbst spricht von ein paar Einzelfällen in der Privatwirtschaft, verteilt auf mehrere Bundesländer. Und dennoch schlägt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Gespräch mit dem KURIER lautstark Alarm. Denn: Es könne wirklich nicht angehen, dass Betriebe ihre Mitarbeiter dazu nötigen, per Unterschrift auf die ihnen zustehende Freistellung zu verzichten, wenn sie zu einer Corona-Risikogruppe gehören und Home Office oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich sind. Hier werde offensichtlich die Angst vor dem Jobverlust ausgenutzt, ärgert sich der Gewerkschaftsboss.
Katzian: „Wir haben bereits mehrere Hilferufe von Betroffenen, die mit ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass sie trotz ihrer ärztlich bestätigten Zugehörigkeit zur Risikogruppe die Dienstfreistellung ablehnen und weiterhin zur Arbeit kommen möchten."
So eine Verzichtserklärung auf die Corona-Freistellung sollte keinesfalls ohne Rücksprache mit Betriebsrat oder Gewerkschaft erfolgen, rät Katzian. Er fordert außerdem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf, den Kampf gegen schwarze Schafe unter den Arbeitgebern zu unterstützen und sicherzustellen, dass solche Verzichtserklärungen die Ausnahme bleiben.
Wiedersehen vor Gericht
Katzian sagt: "Uns sind bis jetzt nur Einzelfälle gemeldet worden und wir werden alles daransetzen, dass das so bleibt. Eines ist klar: Arbeitgeber tragen eine große Mitverantwortung in der Bekämpfung des Virus. Jedes Unternehmen, von dem wir erfahren, dass es Druck auf Beschäftigte ausübt, um auf ihre Risiko-Freistellung zu verzichten, kann mit der vollen gewerkschaftlichen Härte rechnen, wenn es keine Einsicht zeigt – da gibt es kein Pardon, sondern ein Wiedersehen vor Gericht."
Bis Ende August gilt folgende (mehrmals verlängerte) Regelung: Menschen mit besonders hohem Infektionsrisiko (z. B. chronisch Kranke) muss der Arbeitgeber Home-Office erlauben oder andere Schutzmaßnahmen ergreifen (z. B. Einzelzimmer). Ist beides nicht möglich, besteht nach einem ärztlichen Attest Anspruch auf eine befristete und bezahlte Dienstfreistellung, deren Kosten dem Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden.
Nicht vorgesehen ist dabei die Aufforderung des Arbeitgebers an den Beschäftigten, per Unterschrift auf diese Dienstfreistellung zu verzichten.
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