Keine Sozialwohnung ohne Deutschkenntnisse

Eine Frau mit Kopftuch schreibt mit Kreide auf eine Tafel.
Neues Vergabekriterium in Oberösterreich - FPÖ-Wohnbaulandesrat ist "erfreut", NGOs und Grüne entsetzt.

Wer kein Deutsch spricht, bekommt auch keine geförderte Genossenschaftswohnung: In Oberösterreich ist ab sofort der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich, um an eine solche Immobilie zu kommen. Eine Neuerung, die nur teils für Freude sorgt: Während der zuständige Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner ( FPÖ) dies in einer Presseaussendung seiner Partei "erfreut" mitteilte, ist die Vorschrift für die Grünen und die NGO "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern" rechtswidrig.

Konfliktpotenzial

Haimbuchner argumentiert damit, dass mangelnde Deutschkenntnisse häufig Grund für Konflikte innerhalb der Nachbarschaft darstellten. Die gemeinnützigen Genossenschaften hätten diese Idee in ihren Vergaberichtlinien aufgegriffen. Dadurch werde dieses Konfliktpotenzial deutlich entschärft. Als Nachweis der Kenntnisse würden das Zeugnis der Integrationsvereinbarung oder bei der Wohnungswerbung festgestellte ausreichende Kenntnisse der Sprache von mindestens einer im Haushalt dauerhaft lebenden Person genügen. "Nach Vorarlberg und Kärnten gilt diese Regelung nun endlich auch in Oberösterreich", erklärte Haimbuchner.

"Unsinnige Regelung"

Die Wohnungssprecherin der Grünen, die Landtagsabgeordnete Maria Wageneder kritisierte, der Landtag habe entsprechende Anträge für eine derartige "unsinnige Regelung" schon mehrfach abgelehnt. Jetzt setzte sie Haimbuchner "durch die Hintertür" durch. Ein derartiges Sprachkriterium verstoße gegen EU-Recht. Dem schloss sich auch der in Wien ansässige Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern an. Es handelt sich dabei um eine NGO, die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband forderte die Landesregierung auf, die Vergaberichtlinien sofort zurückzuziehen und rechtskonform zu gestalten.

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