Nur 3 Prozent der Beamten gehen mit 65 in Pension

Im öffentlichen Dienst gingen im Jahr 2011 nur ein Prozent der Frauen und nur drei Prozent der Männer zum gesetzlichen Antrittsalter mit 65 Jahren in Pension. Oder anders formuliert: Öffentlich Bedienstete gehen, obwohl recht selten von Jobverlust bedroht, so früh wie möglich in Pension. Das kritisiert der Rechnungshof nach einer Prüfung dreier Ministerien: Inneres, Justiz und Soziales.
Andere Details: 56 Prozent aller männlichen und 55 Prozent aller weiblichen Beamten, die in Pension gingen, nutzten die Hacklerregelung (in der Privatwirtschaft: 27 bzw 24 Prozent). Oder: Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit machten bei der Exekutive des Innenministeriums ( Polizei) und der Justiz (im Strafvollzug) rund ein Drittel aller Ruhestandsversetzungen aus. Das Durchschnittsalter bei der Polizei lag dabei zwischen 50,5 Jahren in Vorarlberg) und 55 Jahren in Kärnten. Die Ausgaben allein im Jahr 2012 für jene Beamten der drei Ministerien, die vor 65 in den Ruhestand versetzt wurden, betrugen fast 143 Millionen Euro.
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