NEOS bringen Beschwerde gegen Türkis-Blau bei EU-Kommission ein

EUROFIGHTER-U-AUSSCHUSS: BERNHARD
Oppositionspartei will beim Thema der Familienbeihilfe-Indexierung nicht auf das Vertragsverletzungsverfahren warten.

Die NEOS werfen der Regierung vor, mit der beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland "wider jedes bessere Wissen" gegen EU-Recht zu verstoßen. Dies sei "schlicht unverantwortlich", weshalb man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen werde, kündigte NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard gegenüber der APA an.

Die EU-Kommission prüft schon das österreichische Gesetz, es wird erwartet, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Ein solches wolle man nicht abwarten, "sondern die Rechtslage im Sinne der Betroffenen sofort klären", erklärte Bernhard. Die EU-Kommission müsse durch die Beschwerde prüfen, ob eine Verletzung von EU-Recht vorliegt. Nach Ansicht der NEOS widerspricht die Indexierung der Familienbeihilfe der "Verordnung zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit" sowie dem Grundprinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Bernhard befürchtet durch die Indexierung teure Auswirkungen auf die Steuerzahler, die Regierung dürfe sich "nicht länger taub stellen".

Seit 1. Jänner wird für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, die Familienbeihilfe "indexiert". Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. In Hochpreis-Ländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Rund 125.000 sind von einer Kürzung betroffen.

Mazal: Fall kommt sicherlich vor EuGH

Das erwartete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe dürfte wohl bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen. Das erwartet der Wiener Sozialrechtler Wolfgang Mazal, wie er im Gespräch mit der APA sagte.

Die Kommission und mehrere von einer Senkung der österreichischen Familienbeihilfe betroffene osteuropäische Staaten haben die am 1. Jänner 2019 eingeführte Maßnahme bereits "diskriminierend" genannt. In einem Vertragsverletzungsverfahren kann die Kommission den Fall vor das EU-Gericht bringen, wenn sie keine Einigung mit dem betroffenen Mitgliedsstaat erzielen kann. Der erste Schritt in einem solchen Verfahren wird für den 24. Jänner erwartet.

Österreich argumentiert gegen die Diskriminierungsvorwürfe damit, dass die hiesige Familienbeihilfe nicht aus dem Gehalt der Arbeitnehmer finanziert wird wie in vielen anderen europäischen Staaten, sondern aus einem Dienstgeberbeitrag, der funktional den Charakter einer Steuer hat. Diese Argumentationslinie basiert auf einem Gutachten Mazals, der Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ist. Dieses diente als argumentative Grundlage für die Indexierung der Familienbeihilfe für jene Kinder, die nicht in Österreich leben.

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