Nach Mordfall in Dornbirn: Neue Hintergründe zu Täter

VORARLBERG:  SOZIALAMTSLEITER ERSTOCHEN - WEITERER POLIZEIEINSATZ BEI BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT DORNBIRN
Laut den Akten war der Vedächtige zumindest 15 mal wegen Eigentums-, Gewalt- und Drogendelikten verurteilt.

Neue Details zur tödlichen Messerattacke in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn lieferten am Dienstag die Wiener Stadtzeitung Falter und die Vorarlberger Nachrichten. Beide Medien hatten Einblick in unveröffentlichte Behördendokumente zu jenem Fall, der dazu geführt hat, dass die Bundesregierung eine präventive Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber einführen will.

Worum geht es?

Wie mehrfach berichtet, hat Anfang Februar ein Asylwerber namens Soner Ö. den Chef der Sozialabteilung in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn getötet. Das politisch Brisante: Der mutmaßliche Täter war zuvor mehrfach straffällig geworden und hatte zudem ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Laut den Akten war Ö. zumindest 15 mal wegen Eigentums-, Gewalt- und Drogendelikten verurteilt; er galt als „klassischer Rückfalltäter“, der schon als Teenager kaum ein Jahr nicht vor Gericht gestanden ist. So gehörte Ö. zu einer Einbrecherbande, die sich Fahrschulen, Hoteltresors, Autowerkstätten, Supermärkte, Tankstellen und Trinklokale vornahm.

„Stellen Sie sich drei Männer vor, die sich ein Gehirn teilen und nur Blödsinn im Kopf haben“, wird ein Justizbeamter zitiert. Mit 19 Jahren geht Ö. für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Kaum entlassen, wird er erneut straffällig – und verhaftet. Wieder geht es um schweren Diebstahl, bei ihm werden Kokain, Heroin, Marihuana gefunden. „Ivo“, „Hansi“, „Killer Kamelion“ und „Ibo“ lauten seine Spitznamen.

Vorarlberger Behörden sollen vor Dornbirn-Attentäter gewarnt haben

„Die Tat selber bereue ich nicht“

2008 bekommt Ö. ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot. Den zuständige Beamte, der diesen Bescheid ausstellt, ist ausgerechnet der, der ihm zehn Jahre später als Chef der Sozialabteilung in der BH gegenübersitzen wird.

Zum Jahreswechsel von 2018 auf 2019 lässt sich der ausgewiesene Ö. nach Österreich zurückschleppen und stellt sich Anfang Jänner der Polizei in Höchst. Er sei ein Kurde, der in Syrien gekämpft und türkische Soldaten erschossen hat. Er bittet um Asyl, am 18. Jänner wird das Asylverfahren eröffnet. Die Auflage, sich nur im Erstaufnahmezentrum Thalham aufzuhalten, wird gestrichen. Fünf Tage später kommt Ö. in die BH Dornbirn, um Grundversorgung zu beantragen. Dort trifft er auf jenen Mann, der zehn Jahre zuvor seine Ausweisung veranlasste. Zwei Wochen später kommt er erneut – und zückt ein Küchenmesser. Laut Akt sagt er: „Die Tat selber bereue ich nicht.“

Warnungen von Beamtin an Behörden

Laut einem Bericht der ZIB2 gab es Warnungen einer Landesbeamtin an die Bundesbehörden, den Mann in die Grundversorgung zu nehmen. Das bestätigt auch der Bezirkshauptmann von Dornbirn Helgar Wurzer. Auch der mittlerweile verstorbene Mitarbeiter „hat es nicht verstanden, dass dieser Mann wieder in die Grundversorgung hineingenommen werden soll“ sagte Wurzer in der ZIB2.

Die Falter-Journalistin Barbara Toth sagte in dem Beitrag, dass „es sehr hinterfragenswert ist, wie das Innenministerium gehandelt hat“. Der Innenminister verteidigt jedoch die Vorgehensweise.

Laut Kickl gibt es bei der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit, den Mann in Schubhaft zu nehmen, sagte er in dem ZIB2 Beitrag. Andere Juristen sagen jedoch, die Rechtslage hätte im Fall Dornbirn gereicht.

Rechtsanwalt Embacher zum Dornbirner Fall

"Schubhaft gegen Asylwerber ist zulässig"

„Es stimmt nicht, dass das überhaupt nicht möglich ist. Schubhaft gegen Asylwerber ist zulässig“, sagte der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher heute in der ZIB2.

Für eine Schubhaft müssen laut Embacher bestimmte Kriterien erfüllt sein: Es müsse ein Verfahren „zu sichern sein“, es müsse Fluchtgefahr bestehen und es müsse eine Sicherungsmaßnahme für das Verfahren selbst sein, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann.

Ersteres nimmt man laut dem Rechtsanwalt an, wenn es Anzeichen gibt, dass sich jemand womöglich dem Verfahren entzieht. Beim zweiten Punkt gäbe es laut Embacher einen eigenen Tatbestand bei einer Einreise mit Aufenthaltsverbot. "Das wäre genau dieser Fall“ in Dornbirn gewesen meint der Anwalt.

Kein typischer Asylfall

Bei diesem Fall handle es sich laut Embacher „nicht um einen typischen Asylfall“. Grundsätzlich habe aber auch er ein Recht darauf, Asyl zu beantragen. „Wenn er nur einen annähernd asylrelevanten Grund angibt, dann hat er ein Recht darauf, dass es geprüft wird", so der Anwalt in der ZIB2. Das werde in einem Vorfahren entschieden, bei dem geschaut werde, ob die Gründe plausibel sind. Das wurde in diesem Fall bejaht und das Verfahren wurde zugelassen.

Nachdem das Land Vorarlberg entschieden hatte, den Mann mit dieser Vorgeschichte nicht wieder aufzunnehmen, hätte sich laut Embacher das BVA oder die Erstaufnahmestelle wieder um den Mann kümmern müssen und schauen, ob es eine Adresse gibt. „Wenn der Mann gesagt hätte, ich gehe nicht nach Thalham zurück, weil ich will in Vorarlberg bei meiner Familie sein. Dann gibt es Anzeichen, dass er sich dem Verfahren entzieht und dann wäre eine Schubhaft möglich gewesen", sagte der Anwalt.

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