Mosers Sieg über Grasser ist rechtskräftig

Ein Mann mit braunen Haaren blickt nach oben.
Die Grüne muss ihre Aussage, Grasser habe "konspirative Gespräche" geführt, nicht widerrufen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) im Rechtsstreit zwischen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und der Grünen Gabriela Moser ist endgültig rechtskräftig. Grasser hat keine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) erhoben. "Damit ist amtlich dokumentiert, dass Grasser konspirative Gespräche mit dem Ziel illegaler Einflussnahme geführt hat", sagte Moser am Freitag.

Sie sieht nun Handlungsbedarf bei der Justiz. Die noch ausstehenden Ermittlungsverfahren müssten endlich zu Ende gebracht werden. Moser: "Die Tatsachen drängen daraufhin, dass eine Anklage erhoben wird - aber die Entscheidung liegt bei der Justiz.“

Eine Frau mit Brille spricht an einem Rednerpult.
Grasser hatte Moser Äußerungen in einem Interview mit demFormat(8.7.2010) vorgeworfen. Er sah darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) mit einem Streitwert von 31.000 Euro. Moser hatte dem Magazin gegenüber erklärt, Grasser habe konspirative Gespräche geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das gegen ihn laufendeBUWOG-Verfahren zum Ziel gehabt hätten. Die Grüne bezog sich auf abgehörte Telefonate zwischen Grasser und Walter Meischberger. Laut einem Aktenvermerk spricht Meischberger im Gespräch mit Grasser von einem Staatspolizisten, der einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben soll und in der Strafsache (BUWOG -Ermittlungen) die involvierten Personen gegen Geld mit Informationen versorgen könne. ́

In der Urteilsbegründung führte das OLG aus: "...Dem Kläger ( Grasser, Anm.) war somit keineswegs an die Aufdeckung von Missständen, sondern vielmehr der Instrumentalisierung der – unter Verstoß gegen das Strafgesetz (§§ 12, 302 StGB) – erlangten Informationen zum Zwecke der Einflussnahme auf das anhängige Ermittlungsverfahren gelegen....."

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