Ministerrat ebnet Weg für Forschungsfinanzierungsgesetz

Ministerrat ebnet Weg für Forschungsfinanzierungsgesetz
Eine neue Forschungsstrategie, Exzellenzinitiative und Förderdatenbank sollen kommen.

Österreich soll im Frühjahr 2019 ein Forschungsfinanzierungsgesetz bekommen. Darin werden die zentralen Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen des Landes festgelegt, die dann in weiterer Folge drei- bis vierjährige Zielvorgaben mitsamt entsprechender Finanzierung erhalten. Das will der Ministerrat am Mittwoch beschließen. Bisher erhalten die Institutionen vorwiegend Einjahres-Budgets.

Außerdem will die Regierung eine Exzellenzinitiative zur Stärkung der kompetitiven Grundlagenforschung starten, eine Forschungsförderungsdatenbank etablieren, ihre drei forschungsrelevanten Beratungsgremien zusammenlegen sowie die 2020 auslaufende Forschungsstrategie durch eine bis 2030 laufende neue Strategie ergänzen, heißt es in dem von Bildungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturministerium vorgelegten Ministerratsvortrag. Details über die Exzellenzinitiative, etwa ihre Dotierung, sollen bei einem für das Frühjahr 2019 geplanten FTI-Gipfel bekannt gegeben werden.

Für Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist der Ministerratsbeschluss "eine wirklich sensationelle Angelegenheit". "Hier bekennen wir uns offensiv zur Spitzenforschung in Österreich und unterstreichen die Transformation des Landes zu einem Forschungsland", so Faßmann zur APA. Die Schaffung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes etwa sei bereits in einigen Regierungsprogrammen enthalten gewesen, aber nie realisiert worden. "Das halte ich für eine wirklich positive Meldung für die Community."

Vier Fixstarter

Für investiertes Geld müsse auch ein entsprechender Rückfluss generiert werden, hieß es aus dem Infrastrukturministerium in einer Stellungnahme. "Österreich hat in den letzten Jahrzehnten seine Position in den Forschungsausgaben kontinuierlich verbessert, jedoch muss auch die Wirkung der Ausgaben mitbetrachtet werden", so Minister Norbert Hofer (FPÖ). Im Sinne der Steuerzahler brauche es besseren Output und effizientere Prozesse sowie eine klare Exzellenzorientierung, betonte auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). "Mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz geben wir den Institutionen erstmals mehr Planbarkeit und Unabhängigkeit in Verbindung mit klaren Zielvorgaben."

In dem Gesetz sollen anhand klar definierter Kriterien jene Einrichtungen festgelegt werden, die eine Relevanz für die Forschung in ganz Österreich haben. Als eine Art Fixstarter nannte Faßmann den Wissenschaftsfonds FWF, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft (LBG) sowie die Christian-Doppler-Gesellschaft (CDG). Ebenfalls "eher dabei" sein werde die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) wegen ihrer Doppelrolle als Forschungsträger und Fördergeber.

Diese Einrichtungen erhalten dann in einem "FTI-Pakt" (Forschung, Technologie, Innovation, Anm.) für drei bis vier Jahre strategische Zielvorgaben und die entsprechende Finanzierung. Die Summen dafür werden allerdings nicht im Gesetz selbst festgelegt - dieses regelt nur das Procedere. Umgesetzt wird die Maßnahme innerhalb von "nicht kürzbaren Obergrenzen" der umfassten Einrichtungen im Rahmen des jeweils geltenden Bundesfinanzrahmens. Vorteil für die Forschungseinrichtungen: Sie erhalten mehrjährige verbindliche Vereinbarungen statt jährlicher Zuwendungen, deren Höhe aufgrund diverser kurzfristig vergebener Sondermittel oft nicht von vornherein klar ist. Ein ähnliches Procedere gibt es bereits für die Universitäten, die ÖAW oder das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die mehrjährige Budgets im Rahmen von Leistungsvereinbarungen erhalten.

"Dem Prozess überlassen"

Das konkrete Forschungsfinanzierungsgesetz soll bei dem FTI-Gipfel im Frühjahr 2019 dem Ministerrat vorgelegt werden. Ebenfalls enthalten sein soll ein "Prozess zur Optimierung der Zuständigkeiten der umfassten Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen und Konsolidierung der Anzahl der Programme". Ob es dabei auch zur Neuordnung der derzeit auf drei Ministerien aufgeteilten Zuständigkeiten kommen werde, ist aber noch nicht fix: Das will Faßmann "dem Prozess überlassen".

In einem Bereich kommt es aber definitiv zu einer Zusammenlegung: Der Rat für Forschung- und Technologieentwicklung, der Wissenschaftsrat und das ERA Council Forum sollen nach Abschluss der bis 2020 laufenden Amtszeiten in einem neuen Beratungsgremium der Regierung aufgehen, das noch um "volkswirtschaftliche Kompetenz" erweitert werden soll.

Ernst wird es auch mit der vom Rechnungshof empfohlenen Schaffung einer einheitlichen Forschungsfinanzierungs-Datenbank zur Dokumentation der Zahlungsflüsse von Bund und Ländern. Laut Faßmann wird versucht, dies mit der Transparenzdatenbank zu verknüpfen - werde dies zu komplex, werde es eine eigene Datenbank geben.

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